Teilungsversteigerung/Verteilungstermin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

29.11.2011, 12:30

Hallo, es geht um eine Teilungsversteigerung zweier Eheleute. Wir vertreten die Frau. Ihr Noch-Ehemann hat durch seinen RA die Teilungsversteigerung eingeleitet. Im Zwangsversteigerungstermin hat der Noch-Ehemann das Haus mit einem Bargebot ersteigert.

Nun steht morgen der Verteilungstermin an. Bisher hat er das Bargebot noch nicht bezahlt.

Nun meine Frage: Was passiert, wenn er auch im Verteilungstermin morgen das Bargebot nicht zahlt? Vielen Dank für Eure Hilfe, haribo
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Nasenbär
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#2

29.11.2011, 13:00

Hallo
mit Bestimmung des Versteigerungstermins bekommt der Ersteher auch eine Zahlungsaufforderung vom Gericht. Normaler Weise ist es dann so: Wenn die Zahlung rechtzeitig genug erfolgt ist, hat der Rechtspfleger schon die entsprechenden Vermerke bzw. Nachweise bei sich, dass der Ersteher bezahlt hat. Andernfalls muss der Ersteher die Zahlung im Versteigerungstermin durch Vorlage von Beleg usw. nachweisen (z.B. wenn er die Zahlung kurz vor knapp erst geleistet hat). Kann er die Zahlung nicht nachweisen (oder ist sie erst gar nicht erfolgt) geht die Forderung auf die Gläubiger über. Mit dieser übertragenen Forderung kann nun jeder Gläubiger ins persönliche Vermögen des Erstehers vollstrecken (vollstreckbare Ausfertigung gibts beim Vollstreckungsgericht). Zusätzlich erhält jeder Gläubiger eine Sicherungshypothek von Amts wegen ins Grundbuch eingetragen und zwar in Höhe der auf ihn übertragenen Forderung und an der gleichen Rangstelle, die für ihn im Teilungsplan ausgewiesen war. Weiterhin kann dann erneut die Zwangsversteigerung beantrag werden, dieses neue Versteigerungsverfahren richtet sich dann aber gegen den Ersteher.
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