Hallo zusammen,
ich habe hier einen grenzwertigen Altfall und benötige dringend Hilfe:
Eine Forderung (Rechnung vom 28.12.2005) wurde tituliert mit VB, erlassen am 26.05.2006, zustellt am 21.06.2011. Das Insolvenzverfahren wurde am 14.06.2006, 11.00 Uhr eröffnet. Die Forderung wurde von uns nicht angemeldet.
Nun soll ich einen neuen Vollstreckungsversuch unternehmen. Fällt diese Forderung nun mit in das Insolvenzverfahren (somit zugehörig zur Restschuldbefreiung), oder kann ich die Forderung noch eintreiben?
Vielen dank für Eure Hilfe...
LG Ela
ZWV nach Insolvenzeröffnung
- Liesel
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Das ist eine Insolvenzforderung und hätte angemeldet werden müssen.
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Ist definitiv eine Insolvenzforderung und von RSB umfasst.
Am besten über Insolvenzbekanntmachungen recherchieren, ob Schlusstermin schon stattgefunden hat bzw. ob das Verfahren bereits aufgehoben wurde. Mit Glück läuft das Verfahren noch und die Forderung kann noch nachgemeldet werden.
Am besten über Insolvenzbekanntmachungen recherchieren, ob Schlusstermin schon stattgefunden hat bzw. ob das Verfahren bereits aufgehoben wurde. Mit Glück läuft das Verfahren noch und die Forderung kann noch nachgemeldet werden.