minderjähriger Schuldner - Wie bekomme ich Namen der Eltern?

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Floila
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#1

03.06.2010, 10:00

Schönen guten Morgen!

Wir haben hier einen 17-jährigen Schuldner, der erst im September 2011 18 Jahre alt wird. Wir benötigen daher dringend die Namen des gesetzl. Vertreters für den Mahnbescheid. Wir haben bereits eine EMA gemacht, mit der Bitte um bekanntgabe der Vornamen der Eltern. Die Einwohnermeldeamtsbehörde hat uns aber nur die Anschrift ebstätigt, tzööö. Ich glaube ohne Geburtstdatum geben die auch keine Auskunft über Vornamen (jedenfalls hatte ich da sbei einem Amt mal). Nun weiß ich nicht, wie ich an die Vornamen gelangen soll. In keinem Telefonbuch o.ä. ist die Familie unter dem Nachnahmen verzeichnet. Habe auch keine Telefonnummer von denen, um irgendwie die Vornamen zu erhaschen.

Habt Ihr eine Idee wie ich verfahren soll?
Ansonsten bliebe mir nur, die Akte im September 2011 wieder raus zu holen und dann erst den MB zu beantragen. :?
Ernie

#2

03.06.2010, 10:02

Fordert eine Geburtsurkunde des minderjährigen Schuldners an, daraus ergeben sich die Namen der Eltern.
Sonnenkind
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#3

03.06.2010, 11:34

Also ich kann es ehrlich gesagt nicht ganz verstehen, wieso ihr über die EMA nicht die gesetzlichen Vertreter erhalten habt.
Es gibt doch eine erweiterte EMA. Wenn du den Namen des Schuldners sowie das Geburtsdatum angibst (das müsstest du ja haben, nachdem du schreibst, dass er im September 2011 18 wird) und dazu schreibst, dass du für diese Person die gesetzlichen Vertreter (mit Vor- und Nachname) benötigst nebst Anschrift, dann müsstest du diese doch bekommen. Ich würde mal beim EMA anrufen und nochmals nachhaken.
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mona87
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#4

17.11.2011, 13:20

ich habe hier gerade auch so einen ähnlichen Fall, wo soll man denn die Geburtsurkunde anfordern?? bzw. bekommt man die überhaupt einfach so??
dankeschön
mona
joggellive
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#5

30.09.2015, 15:20

Mich würde auch mal der Fadenscheinige Rechtsgrund für die gebursurkunden interessieren, vor allem ohne Titel.
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Pepples
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#6

30.09.2015, 15:52

joggellive hat geschrieben:Mich würde auch mal der Fadenscheinige Rechtsgrund für die gebursurkunden interessieren, vor allem ohne Titel.
Unabhängig davon, dass der Thread doch schon älter ist ... :pfeif
Das berechtigte Interesse lässt sich nicht nur mit einem Titel nachweisen, sondern auch mit der Tatsache, dass man eine Forderung titulieren lassen muss.
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