Drittschuldnererklärung unter Fristsetzung anmahnen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sungirl
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#1

11.11.2011, 11:42

Habt ihr vielleicht eine Vorlage? Der Drittschuldner hat bis heute keine Erklärung abgegeben.
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Mietzemau
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#2

11.11.2011, 11:51

Vorlage?..mh...ich würd ihm einfach Schreiben:

...beziehen wir uns auf den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss xy, Ihnen zugestellt am soundsovielten. Gem. § 840 ZPO sind Sie dazu verpflichtet eine Drittschuldnerauskunft zu leisten. Diese liegt uns bislang noch nicht vor. Wir geben Ihnen die Gelegenheit bis zum XXX -hier eingehend- eine Drittschuldnerauskunft zu übersenden. Sollte die von uns gesetzte Frist fruchtlos verstreichen behalten wir uns die Drittschuldnerklage vor.

So kannst du es z.B. formulieren.

Lg
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Muupsi
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#3

11.11.2011, 12:10

Wir schreiben in solchen Fällen immer: (quasi selber Inhalt wie Mietzemau :wink: )

"Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit ist Ihnen am ......... der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ....................... vom .......... zum Az. ............. zugestellt worden.
Sie sind als Drittschuldner verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gemäß § 840 ZPO eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Ihrer Erklärungspflicht sind Sie bis zum heutigen Tage jedoch nicht nachgekommen.
Ich fordere Sie daher hiermit auf, mir nunmehr bis zum ............ eine entsprechende Erklärung gemäß § 840 ZPO zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt"


ggf. schon mit Klage drohen
Sungirl
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#4

11.11.2011, 12:37

Ich bin begeistert :thx :thx :thx :thx
blacks2k3
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#5

15.11.2011, 11:59

viewtopic.php?f=41&t=53242
Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen.
(BGH Pressemitteilung 13/2011 vom 26.01.2011)
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