Pfändung Weihnachtsgeld - Gehaltslauf??? -

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
rosa

#1

10.11.2011, 13:54

Ich habe hier ein Gehalt gepfändet und da die Drittschuldner (logischerweise Arbeitgeber) eine ... ich nenns mal lückenhafte... Drittschuldnererklärung abgegeben haben, habe ich in meinem "Meckerschreiben" mal direkt auf 850a hingewiesen, sodass ein etwaiges Weihnachtsgeld berücksichtigt wird.

Jetzt schreiben die mir eben ein Fax, dass sie mir die Gehaltsabrechnung "November" überreichen auf welcher eine "Zuwendung" (Weihnachtsgeld) von 2800 EURO ersichtlich ist und schreiben im Anschreiben dazu, dass sie bereits am 05.11.2011 Gehaltslauf hatten und da der PFÜB erst am 08.11. zugestellt wurde, dieser bei der Sonderzahlung keine Berücksichtigung mehr finden konnte.

Jetzt hab ich die DS angerufen und gefragt, was ich mir unter GEHALTSLAUF vorstellen soll, dass ich von ihr gerne gewusst hätte, ob das Novembergehalt inkl. Zuwendung bereits ausgezahlt war, als unser PFÜB zugestellt wurde. Sie sagte mir, dass der Betrag morgen ausgezahlt wird, da aber unser PFÜB nach Erstellung der Abrechnung einging, kann sie den nicht mehr berücksichtigen, weil sie an der Abrechnung nix mehr ändern könnte.

DAS IST SCHWACHSINN ODER?
Goldlöckchen

#2

10.11.2011, 14:12

Das ist deren Problem. Pfüb ging ein, bevor das Gehalt gezahlt wird.
rosa

#3

10.11.2011, 14:14

ok, ich wollte sicher gehen....

also kann ich sie zur Zahlung auffordern und Klage androhen ja?
Ernie

#4

10.11.2011, 14:38

Mit der Zustellung an den Drittschuldner erwirbt der Gläubiger das Pfändungspfandrecht (§ 804 I ZPO).
rosa

#5

10.11.2011, 14:41

ok danke, ich hab mich da echt verunsichern lassen mit dem doofen "Gehaltslauf"
:patsch

:thx
Ernie

#6

10.11.2011, 14:41

Zahlt der Drittschuldner gleichwohl an den Schuldner, so hat diese Erfüllung dem Gläubiger gegenüber keine Wirkung (BGH, 1986, 337). Der Gläubiger kann daher nach Überweisung an den Schuldner nochmalige Zahlung verlangen.
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puppa2402
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#7

10.11.2011, 14:43

:zustimm

Hört sich fast so an, als hätte der Schuldner da Freunde sitzen.
Liebe Grüße
puppa

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Ernie

#8

10.11.2011, 14:46

Die Pfändung künftiger Forderungen erlangt jedoch erst mit ihrem Entstehen Wirksamkeit (RPfleger 2005, 96).
rosa

#9

10.11.2011, 14:52

hab denen ein Fax geschickt, von und zu Chef hat mich dann gerade angerufen, dass er die Sache jetzt seinem Juristen gibt und wir dann von ihm hören werden und er das jetzt erstmal auszahlt

:vogel

naja, soll er mal machen....

danke euch
rosa

#10

09.12.2011, 11:17

ich muss hier nochmal fragen:

das hier kapier ich nich:
(BGH, 1986, 337)
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