Titelumschreibung nach § 727 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Almikane
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#1

03.11.2011, 16:02

Hallo...
Ich hab da mal ein Anliegen.
Ich habe einen Titel für die Firma xy Inh. Max Mustermann e.K.. Dieses ist jetzt die xy GmbH Co. KG.
Inwiefern muss ich den Titel umschreiben lassen? Was muss ich genau machen?
Hab das zum ersten Mal und finde irgendwie nicht so recht das passende...
Vielen Dank schonmal
Xanthipe
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#2

03.11.2011, 16:19

Hallo!

Du müsstest bei Gericht beantragen, den Titel umzuschreiben. In der Sache yx gegen xy, wird beantragt, den Titel dahingehend zu ändern, dass ......

Am Besten fügst Du dann noch einen Handelsregisterauszug bei, aus dem sich die Umfirmierung ergibt.

LG
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Pepples
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#3

03.11.2011, 16:21

Hallo Almikane :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank

:thx
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Almikane
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#4

03.11.2011, 16:42

Hey Xanthipe.

Soweit bin ich leider auch schon damit.
Zurück kam ein "wird um Übersendung eines Nachweises über die Rechtsnachfolge in Form des § 727 ZPO gebeten.
Aus den eigereichten Unterlagen ist keine Rechnachfolge erkennbar."

Dabei war ein HR-Auszug beigefügt...
:(
Jupp03/11

#5

03.11.2011, 16:46

Was steht denn in diesem HR-Auszug?
Almikane
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#6

03.11.2011, 16:54

Naja, was nunmal in einem einfachen HR-Auszug steht...
Jedenfalls nicht wann die Firma zu der GmbH & Co. KG geworden ist und so, das ist ja vermutlich mein Problem, nur was wollen die dann?
Jupp03/11

#7

03.11.2011, 17:06

Bei derartigen Antworten bin ich raus
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Loki
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#8

04.11.2011, 11:41

Du kannst doch direkt gegen den Inhaber der Einzelfirma vollstrecken. Ohne Titelumschreibung.
Spkie
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#9

04.11.2011, 11:47

hol dir notfalls eine sogenannte Negativbescheinigung beim Handelsregister...
aber wichtig ist nur, wann die umfirmiert haben...
ist denn keine Eintragung auf handelsregister.de zu finden, wann die Umfirmierung statgefunden hat?
wenn nämlich erts nach dem Titel reicht es aus,w enn du den NAchweis an den Titel fügst
dann bruachst du nciht umzuschreiben...
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#10

04.11.2011, 14:42

Ist es denn bei der Umfirmierung bei der gleiche HR-Eintragung geblieben? Falls nicht, hol dir einen Auszug des geschlossenen Registers.

Ich musste das neulich auch machen. Die Firma hatte eine Sitzverlegung und eine umfassende Namensänderung gemacht. Beide HR-Auszüge dabei und es gab eine Ergänzung des VB.
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