Solange der Titel noch nicht verjährt ist, kann ein Pfüb auch nicht verjähren. Ein einmal erlassener Pfüb behält seine Gültigkeit bis zur Befriedigung des Gläubigers. Bei der DS-Erklärung bin ich mir nicht sicher, glaube aber nicht, dass dieser Anspruch früher verjähren sollte. Wenn wir vorrangige Pfändungen vor uns dran sind, fragen wir auch regelmäßig beim DS nach, wann unsere Pfändung dran ist und erhalten von dort auch immer Auskunft.
Ich würde auf alle Fälle versuchen, die DS-Erklärung zu bekommen, denn sonst kommst du in der Sache ja nie weiter.
Alte ZV Akte - wie solls weiter gehen?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 02.11.2011, 18:41
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Hessen
Ich hole dieses Thema mal aus der Versenkung.
Wir haben eine ZV Akte mit einem PÜ, auf den im Jahr 2007 durch den Arbeitgeber Zahlungen geleistet wurden. Dann hat uns der Drittschuldner mitgeteilt, der Schuldner wäre aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Heute bekamen wir vom Mandanten die Info, dass der Schuldner seit einiger Zeit wieder in der Firma arbeitet.
Wie ist das mit dem PÜ in diesem Fall? Behält er seine Gültigkeit, wenn der Schuldner aus einem Unternehmen ausgeschieden dann aber wieder in die gleiche Firma eingetreten ist oder muss ich einen neuen PÜ rausschicken?
Schon mal im Voraus vielen Dank für eure Antworten!
Wir haben eine ZV Akte mit einem PÜ, auf den im Jahr 2007 durch den Arbeitgeber Zahlungen geleistet wurden. Dann hat uns der Drittschuldner mitgeteilt, der Schuldner wäre aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Heute bekamen wir vom Mandanten die Info, dass der Schuldner seit einiger Zeit wieder in der Firma arbeitet.
Wie ist das mit dem PÜ in diesem Fall? Behält er seine Gültigkeit, wenn der Schuldner aus einem Unternehmen ausgeschieden dann aber wieder in die gleiche Firma eingetreten ist oder muss ich einen neuen PÜ rausschicken?
Schon mal im Voraus vielen Dank für eure Antworten!
LG Iris
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
§ 833
Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen
(1) Durch die Pfändung eines Diensteinkommens wird auch das Einkommen betroffen, das der Schuldner infolge der Versetzung in ein anderes Amt, der Übertragung eines neuen Amtes oder einer Gehaltserhöhung zu beziehen hat. Diese Vorschrift ist auf den Fall der Änderung des Dienstherrn nicht anzuwenden.
(2) Endet das Arbeits- oder Dienstverhältnis und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von neun Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auf die Forderung aus dem neuen Arbeits- oder Dienstverhältnis.
Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen
(1) Durch die Pfändung eines Diensteinkommens wird auch das Einkommen betroffen, das der Schuldner infolge der Versetzung in ein anderes Amt, der Übertragung eines neuen Amtes oder einer Gehaltserhöhung zu beziehen hat. Diese Vorschrift ist auf den Fall der Änderung des Dienstherrn nicht anzuwenden.
(2) Endet das Arbeits- oder Dienstverhältnis und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von neun Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auf die Forderung aus dem neuen Arbeits- oder Dienstverhältnis.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
s. § 833 ZPOkleinesi hat geschrieben:Ich hole dieses Thema mal aus der Versenkung.
Wir haben eine ZV Akte mit einem PÜ, auf den im Jahr 2007 durch den Arbeitgeber Zahlungen geleistet wurden. Dann hat uns der Drittschuldner mitgeteilt, der Schuldner wäre aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Heute bekamen wir vom Mandanten die Info, dass der Schuldner seit einiger Zeit wieder in der Firma arbeitet.
Wie ist das mit dem PÜ in diesem Fall? Behält er seine Gültigkeit, wenn der Schuldner aus einem Unternehmen ausgeschieden dann aber wieder in die gleiche Firma eingetreten ist oder muss ich einen neuen PÜ rausschicken?
Schon mal im Voraus vielen Dank für eure Antworten!
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Hallo kleinesi m:wink1
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
und den Hinweis des Moderatorenteams:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
und den Hinweis des Moderatorenteams:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)