Ich habe eine Kontenpfändung beantragt. Der Pfüb wurde auch erlassen und der Drittschuldnerin zugestellt (bereits im Januar 2011). Die Drittschuldnerin hat auch die Forderung anerkannt und vorgemerkt.
Nunmehr habe ich im Wege der Herausgabevollstreckung die Kontoauszüge vom Schuldner erhalten. Aus diesen ist ersichtlich, dass die Drittschuldnerin den pfändbaren Betrag an uns nicht überwiesen hat, zumindest habe ich in manchen Monaten Zahlungseingänge vom Arbeitgeber von 920,00 € und von der ARGE 360,00 €. Da müsste meines Erachtens was pfändbar sein.
Was kann ich jetzt machen? Soll ich die Bank mal anschreiben und nach Sachstand fragen oder muss ich jetzt gerichtlich vorgehen?
Danke, schon mal im Voraus für eure Antworten.
Kontenpfändung - Drittschuldner zahlt nicht an Gläubiger
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 276
- Registriert: 15.02.2011, 22:47
- Beruf: RA-Fachangestellter
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Erfurt
Moin,
was soll denn deiner Meinung nach Pfändbar sein ? die Leistung von der Arge is unpfändbar. Wenn er Arbeitseinkommen hat und noch ALG Ii bezieht sehe ich hier kein Pfändbares einkommen. denn die Arge verrechnet ja das Einkommen mit dem zustehenden ALG II satz. Im Endergeniss kommt ein nicht Pfändbarer Betrag herraus. Wenn ich des mal zusammen Rechne komme ich auf 1280€ bei einen Unterhaltsberechtigten wären wir hier unterhalb der Pfändungsfreigrenze , nach Tabelle 2011 850c. Ist das ein P Konto?
was soll denn deiner Meinung nach Pfändbar sein ? die Leistung von der Arge is unpfändbar. Wenn er Arbeitseinkommen hat und noch ALG Ii bezieht sehe ich hier kein Pfändbares einkommen. denn die Arge verrechnet ja das Einkommen mit dem zustehenden ALG II satz. Im Endergeniss kommt ein nicht Pfändbarer Betrag herraus. Wenn ich des mal zusammen Rechne komme ich auf 1280€ bei einen Unterhaltsberechtigten wären wir hier unterhalb der Pfändungsfreigrenze , nach Tabelle 2011 850c. Ist das ein P Konto?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 462
- Registriert: 09.06.2011, 19:53
- Beruf: RA-Fachangestellte
Leider sehe ich das auch so. Wird eng. Besprich dich mal mit deiner Kanzlei. Ich hatte jetzt so einen ähnlich gelagerten Fall und habe es in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber (und einiger Tipps hier aus foreno) geschafft, dass er jetzt zahlt.
Kann nur empfehlen, dass direkte Gespräch zu suchen!
Kann nur empfehlen, dass direkte Gespräch zu suchen!
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 232
- Registriert: 08.01.2008, 14:11
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Wozu sollte man das bei einer Kontopfändung machen?Ernie hat geschrieben:Hast Du überhaupt die Zusammenrechnung von ALG und ArbEinkommen beantragt?
Du solltest mal bei der Bank nachfragen, ob es sich um ein P-Konto handelt. Das wäre eine Erklärung, warum sie nicht zahlen.
Ernie, das war ein Konto-Pfüb - muss man da trotzdem die Zusammenrechnung beantragen?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 232
- Registriert: 08.01.2008, 14:11
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Nein, die Zusammenrechnungsregelungen des § 850e ZPO betreffen die Pfändung von Arbeitseinkommen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... Dann bliebe die andere Variante: P-Konto?Tanja Igel hat geschrieben:Wozu sollte man das bei einer Kontopfändung machen?Ernie hat geschrieben:Hast Du überhaupt die Zusammenrechnung von ALG und ArbEinkommen beantragt?