Pfändung Depot laufender und zukünftiger Unterhalt

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Anni1983
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#1

26.10.2011, 11:00

Hallo zusammen. :)

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Es geht um eine Unterhaltssache, wo wir eine Kontopfändung bezüglich rückständigen Unterhalt für die Monate Juni - September veranlasst haben.

Nunmehr schreibt uns die Bank, dass kein pfändbares Guthaben auf dem Konto ist, sobald welches da ist und über die Pfandfreigrenze liegt, wir das Geld bekommen. Weiterhin teilt die Bank Folgendes mit: "Der Pfändungsschuldner unterhält bei uns ein Depot mit einem Aktienwert über ca. 23.059,49 €. Die Depotpfändung haben wir vorgemerkt. Wegen der Herausgabe verweisen wir auf die einschlägigen Vorschriften (§ 847 ZPO). Wir stellen anheim, das Einverständnis des Schuldners mit der Herausgabe herebeizuführen. Weiter ist auch hierzu die Vorlage eines Überweisungsbeschlusses notwendigt."

Nun kommen meine Fragen:
1. Verstehe ich das Schreiben richtig, dass ich eine neue Pfändung vornehmen muss bezüglich der Aktien oder gibt es einen Antrag, wonach der PfüB erweitert wird? Wenn ja, hat jemand von euch ein Muster?
2. Wenn ich einen neuen PfüB beantragen muss, geht es ja nur für den rückständigen Unterhalt für Oktober und den laufenden Unterhalt oder? Dass man laufenden Unterhalt pfänden kann, habe ich erst vor kurzem erfahren.

Pfändungen kommen hier nicht so oft vor. Und eine Depotpfändung habe ich noch nie gemacht. Und Formularbücher habe ich hier natürlich auch nicht. :(

Könnt ihr mir weiterhelfen? Hat jemand eine Idee, was ich machen kann?

Vielen lieben Dank.

Lg
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Unna
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#2

26.10.2011, 11:11

Prüf doch vorab, was du genau gepfändet hast? In vielen Textbausteinen ist bereits das Recht auf Kündigung (ggf. von Depots) enthalten...?

Ansonsten:
Ruf doch bei der Bank an und frag nach..
Gibt es ggf. so eine Art Brief/Schein (ähnlich wie Sparbuch), das bei Auszahlung vorgelegt werden müsste? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
"Depot" ist halt etwas schwammig, die sollen dir weitere Auskünfte erteilen!
Anni1983
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#3

26.10.2011, 11:21

Danke für die schnelle Antwort.

Bei unseren Vordrucken (ReNoStar) ist keine Depotpfändung mit drin. :(

So sehen unsere Formulare für die Kontopfändung aus:

• auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der gesamten Geschäftsverbindung, insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehender Guthaben oder Salden aus laufender Rechnung (Kontokorrent), einschließlich aller Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Girovertrag auf Gutschrift aller künftigen Eingänge und auf fortlaufende Auszahlung der Guthaben sowie auf Durchführung von Überweisungen an Dritte;

• auf Auszahlung des Guthabens aus Sparkonten und der bis zum Tag der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen sowie auf fristgerechte und vorzeitige Kündigung der Sparguthaben; zugleich wird angeordnet, dass der Schuldner das über die jeweiligen Sparguthaben ausgestellte Sparbuch/Sparurkunde an die Gläubiger - zu Händen des Gerichtsvollziehers als Sequester - herauszugeben hat;

• auf Auszahlung von Zinsgutschriften und Dividenden aus Wertpapierbeständen auch soweit diese künftig fällig werden;

• auf Zutritt zu dem Bankstahlfach und Mitwirkung bei der Öffnung zum Zweck der Entnahme des Inhalts und dessen Pfändung durch einen von den Gläubigern zu beauftragenden Gerichtsvollzieher;

• auf Rückübertragung aller gegebenen Sicherheiten, einschließlich des Anspruchs auf Auszahlung eines etwaigen Übererlöses im Fall einer Verwertung der Sicherheiten

• auf Abruf einer vereinbarten offenen Kreditlinie, insbesondere in Form eines Dispositions- oder Überziehungskredits

Bei der Bank habe ich bisher keinen erreicht und die Rechtspflegerin, die den PfüB erlassen hat, erreiche ich auch nicht. :(
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#4

26.10.2011, 16:15

Schau mal - "meiner" - für die Zukunft (Verbesserungsvorschläge immer gern!!):


1.
Die angeblichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Schuldners an die Drittschuldnerin aus Sparguthaben auf sämtlichen Sparkonten, insbesondere die Forderung auf Rückzahlung der Einlagen und Zahlung der Zinsen. Des Weiteren wird das Recht auf Kündigung von Sparverträgen und Spareinlagen gepfändet. Zugleich wird angeordnet, dass das über das Sparguthaben ausgestellte Sparbuch an den Gläubiger zu Händen des Gerichtsvollziehers herauszugeben ist.

2. Der Anspruch auf Einziehung und Überweisung des gegenwärtigen und gesamten künftigen Guthabens, das dem Schuldner bei Saldoziehung aus dem Kontokorrentverhältnis zukommt und alle angeblichen Ansprüche und Forderungen des Schuldners an die Drittschuldnerin aus Giroverträgen und allen weiteren Konten, auf Gutschrift aller künftigen Eingänge und auf fortlaufende Auszahlung der Guthaben, unter Berücksichtigung des Pfändungsfreibetrages bei Pfändungsschutzkonten (P-Konto), sowie das Recht des Schuldners zur Vornahme von Überweisungen zu Gunsten Dritter.

3.
Der Anspruch auf Herausgabe auf für den Schuldner aufbewahrte Wertpapiere aus Sonder- oder Drittverwahrung samt dem Miteigentumsanteil von Stücken im Sammelbestand. Zugleich wird angeordnet, dass die jeweiligen Wertpapiere an den Gläubiger zu Händen des Gerichtsvollziehers herauszugeben sind.

4.
Der Anspruch auf Zutritt zum Schließ-/Stahlkammerfach (Safe) und auf Öffnung des Schließ-/Stahlkammerfaches durch die Drittschuldnerin oder ihre Mitwirkung hierzu. Zugleich wird angeordnet, dass der jeweilige Inhalt des Schließ-/Stahlkammerfaches an den Gläubiger zu Händen des Gerichtsvollziehers herauszugeben ist.

5.
Der Anspruch auf Auszahlung des Erlösüberschusses nach Verwertung aller Sicherheiten.

6.
Der Anspruch auf Auszahlung des zugesagten aber noch nicht ausbezahlten Darlehens/Kredites.

7.
Alle weiteren sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden sonstigen Ansprüche und Rechte, insbesondere das Recht auf Kündigung der Geschäftsverbindung.
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#5

26.10.2011, 16:16

Ich würd weiter versuchen jmd zu erreichen. Finde die Auskunft etwas mager - die sollen sagen, was sie wollen :)
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