Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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!!terri!!
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#1
21.10.2011, 11:49
Hallo liebe Mitstreiter,
folgendes Problem:
Unser Schuldner hat einen PKW bei der Opel-Bank auf Finanzierung gekauft. Ich möchte gern den Eigentumsanspruch des Schuldner nach Tilgung der letzten Rate gegen die Opel-Bank pfänden. Leider finde ich keinen passenden Text für meinen Pfüb.
Für Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
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#3
21.10.2011, 11:58
Kaufpreisfinanzierung
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Ernie
#4
21.10.2011, 12:10
Der Pkw ist der Bank sicherungsübereignet worden und die finanzierende Bank ist im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II, während der Schuldner das Fahrzeug tatsächlich nutzt?
Dann so:
... aus dem Vertrag vom .... durch den der Schuldner dem Drittschuldner folgende Sachen ....... (Zulassungsbescheinigung Teil II oder ähnliches?) sicherungsübereignet hat, gepfändet, insbesondere:
a) das Recht auf Rückfall des Eigentums bei voller Zahlung der gesicherten Schuld;
b) der Anspruch auf Rückübereignung bei voller Zahlung der gesicherten Schuld;
c) das Recht des Schuldners zum Widerspruch nach § 267 Abs 2 BGB;
d) der Anspruch auf Auskunft über den Forderungsstand;
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#5
21.10.2011, 12:14
Geh ich mal davon aus. Er hat in der eV angegeben, dass der Standort des PKW sein Wohnsitz ist.
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#6
21.10.2011, 12:15
Nur einmal interessenhalber, was wäre wenn es ein Leasingfahrzeug wäre?
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Ernie
#7
21.10.2011, 12:16
!!terri!! hat geschrieben:Geh ich mal davon aus. Er hat in der eV angegeben, dass der Standort des PKW sein Wohnsitz ist.
Dann müsste der Text passen. Du musst dann unter "Sachen" möglichst viel zu dem Pkw (Fabrikat, Marke, Kennzeichen, Fahrgestell-Nr.) ausführen.
Zuletzt geändert von Ernie am 21.10.2011, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Ernie
#8
21.10.2011, 12:18
!!terri!! hat geschrieben:Nur einmal interessenhalber, was wäre wenn es ein Leasingfahrzeug wäre?
Wäre es ein Leasinggeschäft, dann wäre die Pfändung des Nutzungsrechts des Leasingnehmers möglich.