Wer bekommt den Titel herausgegeben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rumpelstilzchen
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#1

19.10.2011, 16:46

Hallo, eine Frage, wie ihr folgendes handhabt:

Ich habe hier eine uralte Akte aus dem Jahre 1999, die hier abgelegt werden soll.

Es handelt sich um einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und weitere Vollstreckungsmaßnahmen.

Aus der Hauptforderung stehen noch € 400,00 offen.

Sämtlich Kosten und Auslagen sind von der RS-Vers. bezahlt.

An wen gebt ihr jetzt den Titel heraus? Sowohl Mandant als auch Versicherung wollen diesen haben. Wenn wir ihn an die RS-Versicherung herausgeben, wie kann dann der Mandant an seine restlichen € 400,00 kommen? Er hat ja dann keinen Titel mehr.

Vielen Dank
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Gelini
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#2

19.10.2011, 16:49

Wir haben den Titel immer an die Mandanten rausgegeben, da sie schließlich unsere Auftraggeber sind. Wie die sich dann mit ihrer Versicherung einigen, ist mir dann egal

Was will die RSV außerdem damit? Sie kann daraus sowieso nicht vollstrecken, weil sie kein Gläubiger ist. Der Mandant müsste dann einer Forderungsabtretung zustimmen.
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sunshine24
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#3

19.10.2011, 20:22

Den Titel an den Mandanten herausgeben.

Ich geb die Titel an die RSV nur heraus, wenn es nur noch um die Kosten geht, die nicht beim Gegner beigetrieben werden können, die RSV die aber an uns schon gezahlt hat.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Rumpelstilzchen
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#4

19.10.2011, 20:24

Das heißt also den Titel an den Mandanten und die Vollstreckungsunterlagen an die RS-Vers.
Oder?
Danke
Jupp03/11

#5

19.10.2011, 20:26

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage hat die RS den Titel verlangt? Wie hoch war die Ursprungsforderung?
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Rumpelstilzchen
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#6

19.10.2011, 20:44

die Hauptforderung war ca. DM 1.500,00. Davon wurden DM 700,00 auf die HF gezahlt. Die Kosten des RA, Gerichts, GV etc. wurden nicht beigetrieben und sind von der RS gezahlt.
Ernie

#7

19.10.2011, 20:46

Dann will RS jetzt die von ihr verauslagten Kosten einholen. Ihr müsst den definitiven Betrag an die RS abtreten, damit diese dann eine weitere Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, der dann aber nur über die abgetretenen Kosten lautet, beantragen kann.
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Rumpelstilzchen
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#8

19.10.2011, 20:49

Aber dann würden hinsichtlich der Kosten für den MB und den VB ja zwei Titel im Raum stehen
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Pepples
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#9

19.10.2011, 20:56

Nein eben nicht. :wink: Die RS würde dann eine Ausfertigung bekommen, die lediglich hinsichtlich der Kosten beitreibungsfähig wäre und an den anderen Titel käme ein Beiblatt, dass über den Betrag X eine weitere Ausfertigung erging und der Betraga hieruas nicht mehr vollstreckt werden kann. Gleiches wird oft in Unterhaltsangelegenheit gemacht, wenn Teile auf die UVK übergegangen sind.
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Rumpelstilzchen
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#10

19.10.2011, 20:57

Klasse, viiiiielen Dank
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