Pfändung hinterlegter Gelder bei Hinterlegungsstelle des Lan

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perdu
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#1

07.10.2011, 11:08

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. In eigener Sache habe ich einen Titel gegen meinen Schuldner. Dieser hat durch einen Hausverkauf Geld erworben, welches bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt ist. Der hinterlegte Betrag ist durch ein Arrest eines weiteren Gläubigers zum Teil gesichert.
Meine Frage: Wie ist die genaue Drittschuldnerbezeichnung der HInterlegungsstelle. Drittschuldner müsste ja wohl das Land - hier Saarland - sein, vertreten durch das Ministerium der Justiz, diese vertreten durch die Hinterlegungsstelle (oder ?). Wer hat das schon mal gemacht. Müsste doch möglich sein, den restlichen Betrag, der nun frei wird, dort zu pfänden oder durch Zahlungsverbot zu sichern.
Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
p :thx perdu
Ernie

#2

07.10.2011, 11:36

Land .................
vertreten durch die Hinterlegungsstelle
beim Amtsgericht ..............
Direktor des Amtsgerichts: .................
perdu
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#3

07.10.2011, 11:50

:thx
Ja - das dachte ich mir auch, wollte mir aber noch eine Meinung einholen, war doch etwas unsicher. Sowas hatte ich hier eigentlich noch nie.
Ich wünsche Dir ein schönes WE.
:lol:
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