Vermieterpfandrecht - vor Berliner Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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inaD38
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#1

06.10.2011, 10:24

Hallo, liebe Forenos,

ich such hier schon die ganze Zeit nach was passendem.

wir haben einen Räumungstitel. der Schuldner/Mieter zieht (natürlich) nicht freiwillig aus.

Nun sollen wir eine Berliner Räumung durchführen. Ich hab schon mit der Gerichtsvollzieherin gesprochen, sie meint, daß vorab eine Zustellung erfolgen muß, wo das Vermieterpfandrecht geltend gemacht wird.

Genau nach so einem Mustertext suche ich nun... :? Kann mir jemand helfen?

LG
sansibar
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#2

06.10.2011, 10:51

Ich glaube nicht, dass das vorher erklärt werden muss, sondern dass die Gerichtsvollzieherin die Ausübung des Vermieterpfandrechtes bei "Räumung" erklären kann. Wär ja sonst auch witzlos, dann räumen die alle wertvollen Sachen vorher raus und lassen dem Vermieter den Müll drin....
Grüße - sansibar
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sze
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#3

06.10.2011, 10:52

Wir haben folgenden Text dazu:
von RA an Gegner

....an den im räumlichen Bereich des Mietobjektes...... eingebrachten Sachen mache ich/wir namens und im Auftrag meiner/unserer Mandantschaft das ihnen gemäß §562 BGB zustehende Vermieterpfandrecht wegen ausstehender Mietzinszahlungen geltend.

Sachen, die nach §§ 811, 812 ZPO nicht der Pfändung unterworfen sind, unterliegen nicht dem Vermieterpfandrecht.

Wegen der in der beigefügten Aufstellung bezeichneten Forderungen berufe ich mich/wir uns auf das Vermieterpfand. Sie sind nicht berechtigt, die dem Pfandrecht meiner Mandantschaft unterliegenden Sachen aus dem Mietobjekt zu entfernen.

Ich/Wir weise/n ausdrücklich darauf hin, dass meine Mandantschaft auch ohne Gerichtsbeschluss berechtigt ist, im Wege der Selbsthilfe die Entfernung der dem Pfandrecht unterliegenden Gegenstände zu verhindern u. diese im Falle Ihres Auszuges in Besitz zu nehmen.

Sollten Sie trotz Widerspruches meiner Mandantschaft die Sachen entfernen, so machen Sie sich gemäß § 289 Strafgesetzbuch strafbar und ich/wir werden auf gerichtlichem Weg die Rückführung für unsere Mandantschaft durchsetzen.

Hochachtungsvoll

..... so lautete unser Text und danach haben wir den GV sowie Schlüsseldienst hingeschickt, hat aber nicht geholfen, sind bei Nacht und Nebel weg und es war nur noch Müll vorhanden......
inaD38
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#4

06.10.2011, 11:04

@sze: Vielen Dank. Ich werde deinen Text als Vorlage benutzen und entsprechend anpassen. Dann das Schreiben durch GVZ zustellen lassen und viell gleichzeitig den Antrag auf Berliner Räumung an die GVZ mitsenden ... so könnte es doch gehen (?) ... LG
sze
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#5

06.10.2011, 12:53

Wir haben nur mit Einschreiben/Rückschein zugestellt u. 1 Woche später (RK Versäumnisurteil) GV beauftragt. Viel Glück!!!
inaD38
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#6

06.10.2011, 14:47

Bei ES/RS ist vielleicht nicht sicher, ob er es entgegennimmt oder bei der Post abholt. -Ich meld mich nochmal, wies ausgegangen ist.

Auf jeden Fall vielen Dank, du hast mir geholfen! :thx
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