Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Saja
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#1

21.09.2011, 08:35

Hallo,

wir haben den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung aus einem VU beauftragt. Schuldner ist dann zum Termin zur Abgabe der EV nicht erschienen. Jetzt haben wir den Haftbefehl. Im Protokoll hat die Ehefrau des Schuldners angegeben, dass der Ehemann die EV schon abgegeben hat. Schicke ich jetzt trotzdem den Gerichtsvollzieher nochmal mit dem Haftbefehl los?! Dann ist inzwischen ein KFB dazugekommen. Muss ich jetzt einen neuen ZV-Auftrag machen oder kann ich den irgendwie zu dem VU dazunehmen?!

Danke für eure Hilfe!

Sandy
Jupp03/11

#2

21.09.2011, 09:01

Der Haftbefehl wäre m. E. ohne weiteres nicht erlassen worden, wenn der Schuldner beim selben Gericht bereits offenbart hat.
Forderung aus Kostenbeschluss kannst du mit ins Forderungskonto aufnehmen und dann wegen der Gesamtforderung Verhaftungsauftrag erteilen. Natürlich aktuelles Forderungskonto beifügen.
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Tigerle
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#3

21.09.2011, 09:07

Ich kann mich den Ausführungen von Jupp 03/11 nur anschließen.
Wenn Du Dir aber ganz sicher sein und keine unnötigen Kosten verursachen willst, dann tätige doch beim zuständigen Amtsgericht eine Anfrage, ob der Schuldner tatsächlich die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Wenn der Schuldner nicht erst umgezogen ist, dann weiss der zuständige Gerichtsvollzieher eigentlich auch meist, ob der Schuldner die e.V. abgegeben hat.
Die Frau hat zwar gesagt, dass die e.V. abgegeben wurde, aber das kann ja auch schon länger als 3 Jahre her sein.

Wie gesagt bezüglich der Kosten schließe ich mich Jupp03/11 an. Die kannst Du mit aufnehmen. Neues Forderungskonto und gut.
Saja
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#4

21.09.2011, 09:44

:thx
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