Vollstreckungsbescheid Arbeitsgericht- Besonderheiten bei ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LenaX
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#11

09.08.2007, 22:27

Pepsi, ich kann nicht editieren, irgendwie wird es nicht übernommen bzw. nicht gezeigt, daher nochmal mit nachtrag ;)
LG, Lena
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Pepsi
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#12

09.08.2007, 22:27

ich sehe es.. ja manchmal spinnt das mit dem editieren.. wenn man es zitiert, dann gehts wieder.. eben war der Beitrag kurzzeitig ganz weg

so ich muss jetz ins bett.. guts nächtle
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LenaX
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#13

09.08.2007, 22:29

Pepsi hat geschrieben:jep genau

na wenns sogar aufm FOrmular steht.. dann ?!?!?
tja, frag das meinen chef, er meinte ich sollte mir die anderen vollstreckungsaufträge angucken! was bringt mir das, wenn das ganz anders ist!?!?

vielen dank pepsi, dann werde ich den zv auftrag so fertig machen und nur die kosten für den zv-auftrag und ev im forderungskonto angeben.
die muss dann der schuldner auch bezahlen, oder?
LG, Lena
StineP

#14

10.08.2007, 08:23

natrülich. Alle für eure Inanspruchnahme entstandenen Kosten muss er aufgrund des Verzuges übernehmen...
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Pepsi
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#15

10.08.2007, 08:41

jep genau

und nicht vergessen die Gebühren für MB und VB beim Mdt abzurechnen
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#16

21.11.2013, 16:14

Hallo,
ist es egal, weshalb das Mahnverfahren eingeleitet wurde?
Bei mir ist es nämlich "Schadensersatz aus unerlaubter Handlung" weil die Arbeitnehmerin unserer Mandantin Geld geklaut hat.
Habe mittlerweile den arbeitsgerichtlichen VB vorliegen. Da sind lediglich Hauptforderung und Zinsen eingetragen. Die ZV-Gebühr 3309 muss die Schuldnerin zahlen. Alles davor aber nicht? Oder ist das bei "Schadensersatz aus unerlaubter Handlung" was anderes? Die Kosten für den MB und VB sind ja nicht tituliert.
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Liesel
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#17

21.11.2013, 16:25

"Unerlaubte Handlung" kann nicht per Mahnverfahren festgestellt werden.

Ansonsten gilt für das arbeitsgerichtliche MV auch 12a ArbGG.
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#18

25.11.2013, 10:08

Also ich hab den VB genau so vorliegen.... Hm.. Okay, danke
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#19

25.11.2013, 10:13

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#20

25.11.2013, 10:52

:cry: Ich versteh's einfach nicht.. Was bin ich froh, dass ich so viel beigebracht bekommen hab..

:thx trotzdem für deine Antwort
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