Vollstreckungsbescheid Arbeitsgericht- Besonderheiten bei ZV
- Pepsi
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ich sehe es.. ja manchmal spinnt das mit dem editieren.. wenn man es zitiert, dann gehts wieder.. eben war der Beitrag kurzzeitig ganz weg
so ich muss jetz ins bett.. guts nächtle
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- LenaX
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tja, frag das meinen chef, er meinte ich sollte mir die anderen vollstreckungsaufträge angucken! was bringt mir das, wenn das ganz anders ist!?!?Pepsi hat geschrieben:jep genau
na wenns sogar aufm FOrmular steht.. dann ?!?!?
vielen dank pepsi, dann werde ich den zv auftrag so fertig machen und nur die kosten für den zv-auftrag und ev im forderungskonto angeben.
die muss dann der schuldner auch bezahlen, oder?
LG, Lena
natrülich. Alle für eure Inanspruchnahme entstandenen Kosten muss er aufgrund des Verzuges übernehmen...
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- Foren-Praktikant(in)
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Hallo,
ist es egal, weshalb das Mahnverfahren eingeleitet wurde?
Bei mir ist es nämlich "Schadensersatz aus unerlaubter Handlung" weil die Arbeitnehmerin unserer Mandantin Geld geklaut hat.
Habe mittlerweile den arbeitsgerichtlichen VB vorliegen. Da sind lediglich Hauptforderung und Zinsen eingetragen. Die ZV-Gebühr 3309 muss die Schuldnerin zahlen. Alles davor aber nicht? Oder ist das bei "Schadensersatz aus unerlaubter Handlung" was anderes? Die Kosten für den MB und VB sind ja nicht tituliert.
ist es egal, weshalb das Mahnverfahren eingeleitet wurde?
Bei mir ist es nämlich "Schadensersatz aus unerlaubter Handlung" weil die Arbeitnehmerin unserer Mandantin Geld geklaut hat.
Habe mittlerweile den arbeitsgerichtlichen VB vorliegen. Da sind lediglich Hauptforderung und Zinsen eingetragen. Die ZV-Gebühr 3309 muss die Schuldnerin zahlen. Alles davor aber nicht? Oder ist das bei "Schadensersatz aus unerlaubter Handlung" was anderes? Die Kosten für den MB und VB sind ja nicht tituliert.
- Liesel
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"Unerlaubte Handlung" kann nicht per Mahnverfahren festgestellt werden.
Ansonsten gilt für das arbeitsgerichtliche MV auch 12a ArbGG.
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(UNHEILIG)
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Also ich hab den VB genau so vorliegen.... Hm.. Okay, danke
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- Foren-Praktikant(in)
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Ich versteh's einfach nicht.. Was bin ich froh, dass ich so viel beigebracht bekommen hab..
trotzdem für deine Antwort
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