Drittschuldnerklage - wg Kindesunterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1

17.09.2011, 10:02

Hallo! Wir betreinen für zwei Kinder ZV wegen Unterhalt und haben das Arbeitseinkommen des Schuldners bei seinem Arbeitgeber gepfändet. Uns liegen die Gehaltsabrechnungen vor und wir können nachweisen, dass der Arbeitgeber (Drittschuldner) Zahlungen an uns widerrechlich verweigert hat. Er will es außergerichtlich nicht einsehen, so dass ich nunmehr eine Drittschuldnerklage entwerfen darf. Meine erste Frage ist - welches Gericht ist zuständig??? Arbeitsgericht oder Zivil-/Vollstreckungsgericht? Sind dann die minderjährigen Kinder, vertreten durch ihre Mutter Kläger (da Eltern geschieden) aktivlegitimiert? und welche Anträge stell ich dann? Ganz normal auf Zahlung zu verurteilen oder wie??? Vielleicht hat jemand einen ungefähren Mustertext. Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar, da ich weder hier im Forum noch im Internet was passendes gefunden habe. Schönes Wochenende.
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