Zustellung Zwangssicherungshypothek Grundstück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Paragraphchen
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#1

16.09.2011, 09:54

Hallöle,

jetzt habe ich vom Grundbuchamt die Zwangssicherungshypthek zurück und muss diese doch noch an den Schuldner per Gerichtsvollzieher zustellen oder? Das Gericht hat geschrieben, dass diese es dem Schulnder nicht mitgeteilt haben. Also ZU über GV und was genau: Antrag+Eintragungsbekanntmachung oder nur die Bekanntmachung?


VG
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#2

16.09.2011, 10:13

Gem. § 867 Abs. 1 S. 2 ZPO entsteht die Hypothek mit der Eintragung.
ME ist nichts mehr zuzustellen.
Das GBA vermerkt die Eintragung auf dem Vollstreckungstitel, aus diesem kann die Zwangsversteigerung betrieben werden (vgl. § 867 Abs. 3 ZPO).
Paragraphchen
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#3

16.09.2011, 10:20

:thx oh, weil das Gericht extra darauf hingewiesen hat, dass die Benachrichtigung an die Beteiligten nicht von Amts wegen erfolgt, da bin ich von einer Zustellung durch GV ausgegangen
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