Bei uns ist die Vorlage der Vollmacht notwendig.
Sollte es nämlich zu einer Quotenauszahlung kommen, bekommt diese der Gläubiger wenn der Verfahrensbevollmächtigte keine Vollmacht vorgelegt hat.
Vollmachtsvorlage bei Forderungsanmeldung?
- charly03
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Habe auch noch nichts davon gehört, dass keine Vollmacht beigefügt werden muss. Füge immer ne Originalvollmacht bei.
Hatte aber letztens einen Fall, wo ich mich schon sehr gewundert hab. Haben ne Mandantin, die immer mehrere Monate im Jahr im Ausland ist, konnte also die Vollmacht nicht gleich zurückschicken. Bevor wir die Vollmacht nachreichen konnten, kam schon ne Nachricht vom InsoVerw, dass die Forderung festgestellt worden ist. Da musst ich staunen, dass keine Vollmacht angefordert worden ist.
Hatte aber letztens einen Fall, wo ich mich schon sehr gewundert hab. Haben ne Mandantin, die immer mehrere Monate im Jahr im Ausland ist, konnte also die Vollmacht nicht gleich zurückschicken. Bevor wir die Vollmacht nachreichen konnten, kam schon ne Nachricht vom InsoVerw, dass die Forderung festgestellt worden ist. Da musst ich staunen, dass keine Vollmacht angefordert worden ist.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
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- Yuki
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Vielen Dank für eure Antworten Dann werde ich die Vollmacht nun wieder immer beifügen, wenn es nirgendwo geschrieben steht, dass man sie nicht mitschicken muss.
Anscheinend kommt es wirklich auf den Verwalter an. In der Kanzlei, wo ich war, gab es eine Menge Insolvenzverfahren mit sehr vielen Gläubigern, hatten viele Firmen dort, vielleicht wurde ja deshalb auf die Vollmacht bei Rechtsanwälten verzichtet. So spart man sich zumindest die Arbeit, da immer hinterher zu rennen...
nochmal
Anscheinend kommt es wirklich auf den Verwalter an. In der Kanzlei, wo ich war, gab es eine Menge Insolvenzverfahren mit sehr vielen Gläubigern, hatten viele Firmen dort, vielleicht wurde ja deshalb auf die Vollmacht bei Rechtsanwälten verzichtet. So spart man sich zumindest die Arbeit, da immer hinterher zu rennen...
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Liebe Grüße,
Britta
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Ich seh das so wie Stine... wir legen immer eine Vollmacht bei, die auch speziell auf das InsoVerfahren ausgerichtet ist. Wenn die VM zum Zeitpunkt der Forderungsanmeldung nicht vorliegt, dann reiche ich sie nach.
Ich weiß nur, dass es nicht mehr zwingend notwendig ist, den Originaltitel dem Insolvenzverwalter zu übersenden, hier reicht Kopie aus
Ich weiß nur, dass es nicht mehr zwingend notwendig ist, den Originaltitel dem Insolvenzverwalter zu übersenden, hier reicht Kopie aus
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@ Yuki - so trifft man sich also wieder - ich glaube du hast bei uns gearbeitet *kicher*. Schick mir doch mal ne PN.
Zur Vollmacht - für die Forderunganmeldung braucht ein Anwalt keine Vollmacht vorlegen, aber wenn er auch GELD haben will, dann schon. Sonst muß an den Gläubiger direkt überwiesen werden. Inkassobüros müssen immer eine Originalvollmacht vorlegen.
LG von Nicole,
die bald auch nicht mehr beim InsVerwalter arbeitet
Zur Vollmacht - für die Forderunganmeldung braucht ein Anwalt keine Vollmacht vorlegen, aber wenn er auch GELD haben will, dann schon. Sonst muß an den Gläubiger direkt überwiesen werden. Inkassobüros müssen immer eine Originalvollmacht vorlegen.
LG von Nicole,
die bald auch nicht mehr beim InsVerwalter arbeitet
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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Na dann viel SPaß
(übrigens arbeitet Yuki jetzt in unserem Kooperationsbüro - wie klein die Welt doch ist )
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@ SineP - ich weiß ja nicht zu 100 % ob sie es ist, aber ihr Name und ihr Wohnort und ihre Haustiere kommen mir irgendwie bekannt vor
Neugierige Grüße
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Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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