ich habe da mal eine Frage. Habe mal vier Monate beim Insolvenzverwalter gearbeitet und dort auch Forderungsanmeldungen geprüft. Mir wurde gesagt, dass Rechtsanwälte, die die Forderung für ihren Mandanten anmelden, keine Vollmacht mehr vorlegen müssen, auch nicht in Kopie. Die anwaltliche Versicherung, dass sie bevollmächtigt sind, würde ausreichen. Nur Inkassobüros oder andere ähnliche Institutionen müssten die Vollmacht vorlegen.
Nun habe ich letzte Woche eine Forderungsameldung gemacht und es kam ein Schreiben vom Insolvenzverwalter, wir sollen doch die Vollmacht vorlegen. Alle Forderungsanmeldungen, die ich nach meiner Zeit beim Insolvenzverwalter gemacht habe, gingen übrigens auch ohne Vollmacht durch, bis auf die eine nun. Eine Vollmacht vom Mandanten hinzuschicken wäre natürlich kein Problem, aber mir geht es da ums Prinzip.
Ist es jetzt so, dass man sie noch vorlegen muss oder nicht? Falls nicht, steht das in der InsO? Habe dort bislang nichts gefunden.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten
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