Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1
12.09.2011, 08:42
Oh man, man merkt, dass ich 4 Jahre nicht mehr im Beruf war. Wie war das nochmal, wird die Gebühr für die Zwangsvollstreckungsandrohung auf eine Zwangsvollstreckungsgebühr (ZV-Antrag bei Gericht) angerechnet?
Vielen Dank im Voraus.
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gkutes
#2
12.09.2011, 09:40
kann man so nicht sagen. Androhung und nachfolgende ZV ist eine Angelegenheit, die 3309 entsteht ein mal
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Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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