Habe einen Schuldnerin, die angeblich von der BADV in Bonn Rente erhält. Nach Google ist die BADV das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Altersrente bezahlen. Die Schuldnerin war früher Diplom-Frostwirtin.
Habt Ihr damit schon mal zu tun gehabt?
LG
gabrielle
Drittschuldner BADV
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Kenn mich damit auch nicht aus, aber die sind doch teilweise für Beamte und andere Versorgungsempfänger vom Bund zuständig. Auch was so Kindergeld angeht. Wenn die nun als Forstwirtin beim Bund oder so angestellt war, bekommt die vielleicht von da ihre Rente. Ist nur eine Gedanke.
- gabrielle
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jep, das habe ich nun auch herausgefunden. Habe nämlich einen entsprechenden PfüB beantragt, allerding auf Arbeitseinkommen. Nun liegt die DS-Auskunft vor, wonach mir der BADV mitteile,
Zwar wird ihre Beügeabrechnung über das Computersystem des BADV erstellt und die Zahlung durch das BADV als Besoldungsstelle des Bundes vorgenommen, jedoch ist das BADV weder Arbeitgeber noch personalverwaltende Stelle.
Okay. Soweit so gut. Jetzt verfalle ich auf die glorreiche Idee, dass ich doch dann den Auszahlungsanspruch beim BADV pfänden könnte. Dieser dürfte sodann m. E. auch nicht den Pfändungsgrenzen unterliegen. Das wäre natürlich ein Traum.
Meine Frage ist jedoch nun, ob ich meinen bereits erlassenen PfüB abändern kann mit einem Antrag oder aber einen neuen Pfüb beantragen muss.
Für Eure Mithilfe wäre ich dankbar.
LG
gabrielle
Zwar wird ihre Beügeabrechnung über das Computersystem des BADV erstellt und die Zahlung durch das BADV als Besoldungsstelle des Bundes vorgenommen, jedoch ist das BADV weder Arbeitgeber noch personalverwaltende Stelle.
Okay. Soweit so gut. Jetzt verfalle ich auf die glorreiche Idee, dass ich doch dann den Auszahlungsanspruch beim BADV pfänden könnte. Dieser dürfte sodann m. E. auch nicht den Pfändungsgrenzen unterliegen. Das wäre natürlich ein Traum.
Meine Frage ist jedoch nun, ob ich meinen bereits erlassenen PfüB abändern kann mit einem Antrag oder aber einen neuen Pfüb beantragen muss.
Für Eure Mithilfe wäre ich dankbar.
LG
gabrielle
Ich würde mal vermuten, dass du einen neuen Pfüb machen musst - immerhin hat sich ja die Anspruchsgrundlage geändert.