Zustellung vorläufiges Zahlungsverbot, welcher GVZ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Swiss-Gotthard84
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#1

08.09.2011, 12:13

So, da komme ich von meiner Elternzeit und alles soll sich wohl geändert haben :shock:

Ich müsste nächste Woche mehrere vorläufige Zahlungsverbote zustellen (gleicher Schuldner, eventuell mehrere Drittschuldner, bekomme ich aber erst nächste Woche mitgeteilt).

Ich hab das so in Erinnerung, dass das VZV doch JEDER Gerichtsvollzieher (meist auf dem Postweg) zustellen kann. D. h., ich kann mir - unabhängig vom Sitz des Drittschuldners - einfach einen GVZ raussuchen und dieser stellt zu.

Jetzt habe ich grad beim AG angerufen und wollte mir die Nummer eines OGVZ geben lassen. Schließlich möchte ich ihn "vorwarnenn" wenn ich ihm mehrere VZV übergebe. Da sagt die AG-Tante zu mir, dass alles nach Bezirken aufgeteilt ist.... also auch die Zustellung eines VZV! :shock:

Das kann doch nicht sein, oder? Wenn ich das erst an die jeweiligen GVZ-Verteilerstellen schicken muss, verliere ich 1-2 kostbare Tage!!!! :shock:
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petzilein
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#2

08.09.2011, 12:16

Hallo....

also hier bei uns geht das immer noch, dass ich mir meinen GVZ selbst aussuchen kann, wer das VZV zustellt!!!! Frag doch einfach mal bei einem GVZ aus einer anderen Akte nach, ob das so stimmt, was die Tante dir da erzählt hat.
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
Muupsi
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#3

08.09.2011, 12:18

Ich verschicke meine VZVs auch immer über denselben Gerichtsvollzieher.
gkutes

#4

08.09.2011, 13:04

das Gericht will aber verhindern, dass die GVZ direkt angeschrieben werden.

oft hast du aber ne liste der GVZ auf der Internet-seite des Gerichts.
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Mietzemau
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#5

08.09.2011, 13:47

Also mir wurde auf einem Seminar das auch so erklärt. Es wurde sogar darauf hingewiesen, dass das vorläufige Zahlungsverbot ohne Mithilfe des Gerichts geschrieben und durch den GV an den Schu und DS zugestellt wird. Ich meine es wurde sogar erwähnt, dass es egal ist welcher GV das ist, finde es aber grad fix auf die Schnelle nicht. Ansonsten sieh im Netz nach, wer der zuständige GV ist oder erfrag ihn einfach beim AG. Falls die fragt wieso, behaupte doch einfach, dir wurde bisher nicht auf einen ZV-Auftrag geantwortet. Also wir bekommen hier immer Antwort.
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#6

08.09.2011, 13:48

Eilige Zustellungen durch die Post von Vorpfändungsbenachrichtigungen nach § 178 GVGA darf jeder Gerichtsvollzieher ausführen.
H.Stummeyer
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#7

08.09.2011, 16:52

Alles korrekt. Auch das, was die AG-Tante von der Verteilerstelle sagt.
Es ist meist so, dass es zwei Zuständigkeiten gibt.
GV 1 hat Bezirk A, GV 2 Bezirk B usw.
Die Postzustellungen für auswärtige Empfänger sind gesondert geregelt. Z.B. GV 1 ist zuständig für Empfänger die mit A bis D beginnen, GV 2 für E bis H, usw. Also ist in diesem Fall der GV des örtlichen Amtsgerichts zuständig, mit dem Buchstaben der erste Drittschuldner beginnt.
Den Namen hätte die Tante natürlich auch gleich mitteilen können.
Zuletzt geändert von H.Stummeyer am 08.09.2011, 19:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Mietzemau
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#8

08.09.2011, 18:56

:mrgreen: die Tante.....
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