Kosten Abschrift Vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1

08.09.2011, 10:43

Hallo Ihr!

Mal ne Frage. Normalerweise frag ich vor ZV-Antrag telefonisch bei Vollstreckunsgericht an, ob Schuldner EV abgegeben hat. Einige Gerichte beantworten das aber telefonisch nicht. Also mach ich es jetzt schriftlich. Ich bekomm doch die 0,3 Gebühr NUR, wenn Schuldner tatsächlich EV abgegeben hat und wir Vermögensverzeichnis zugeschickt bekommen. Oder?!?!
Falls Gericht schreibt, Schuldner hat nicht EV abgegeben, bekommen wir doch nichts?! Seh ich das richtig?

Danke für Eure Antworten.

LG
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Adelia
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#2

08.09.2011, 10:51

Ich würde da nichts abrechnen, wenn die euch sagen, dass keine e. V. abgegeben wurde. Für mich gehört das eher mit zur Vorbereitung der ZV-Maßnahme dazu.
Hedi
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#3

08.09.2011, 10:56

Ich danke Dir!
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sunny84
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#4

08.09.2011, 10:59

Rein theoretisch bekommst du für die bloße Anfrage die Gebühr. Wenn der Schuldner die EV aber noch nicht abgegeben hat, macht man in der Regel ja dann nen ZV-Auftrag und die Gebühr für die Anfrage wird dann hierauf angerechnet. Es entsteht also für Anfrage plus anschließenden ZV-Auftrag insgesamt nur eine Gebühr.
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