Hallo Zusammen,
Eile ist geboten, drum mach ichs kurz um komme gleich zum Sachverhalt:
VZV liegt vor und Mdt. (Schuldner) teilt mit, dass Konto gesperrt ist. Die HF beträgt 100 EUR und laut Aussage des Mdt. sind aber über 5.000 EUR auf dem Konto.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass das Konto beim VZV bis zum Betrag der HF gesperrt wird (also in meinem Bsp. über die 100 EUR) oder erstreckt sich die Kontensperrung unabhängig erst einmal übers ganze Konto?
Danke schon mal im Voraus für Antworten.
LG
Frage zur Kontosperrung VZV
- repfiffi
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
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Wenn ich mich nicht irre, erstreckt sich die Pfändung bei VZV und PfÜb nur bis zur Höhe des gepfändeten Betrages. Dauer- und Einzugsaufräge können noch ausgeführt werden, wenn das Guthaben auf dem Konto über die Höhe des gepfändeten Betrages hinausgeht.
Schuldner erzählen viel, wenn der Tag lang ist, auch wenn sie Mandanten sind... Hast du dich gegenüber der Bank legitimiert und mal gefragt, was los ist?
Mir ist das schon öfter passiert, dass mir der Schuldner am Telefon was ganz anderes erzählt hat, als dann tatsächlich der Fall war. Entweder, weil er es nicht verstanden hat oder nicht verstehen wollte.
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- repfiffi
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ah 1 gegen 1
mhh dann warte ich lieber noch ein paar Meinungen von den Spezis ab - aber schon mal Danke![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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oh ja, das kenn ich auch - deswegen wollte ich mich erst mal absichern bei Euch, ob ich überhaupt richtig liege damit, dass eigentlich nur ein Konto bis zur Höhe des Pfändungsbetrags gesperrt wird.Eve80 hat geschrieben:Schuldner erzählen viel, wenn der Tag lang ist, auch wenn sie Mandanten sind... Hast du dich gegenüber der Bank legitimiert und mal gefragt, was los ist?
Mir ist das schon öfter passiert, dass mir der Schuldner am Telefon was ganz anderes erzählt hat, als dann tatsächlich der Fall war. Entweder, weil er es nicht verstanden hat oder nicht verstehen wollte.
Ich habe so selten ZV, dass ich da recht unsicher in der Praxis bin.
Wenn ich weiß, wo der Hase langläuft. dann kann ich auch wieder mit geschwollener Brust agieren
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- Bino
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Mir hat mal ein Bankmitarbeiter gesagt, dass die Banken das unterschiedlich handhaben. Manche sperren komplett, die anderen nur bis zur Höhe der gepfändeten Forderungen.
Ich würde sagen, es steht jetzt immer noch unentschieden![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Ich würde sagen, es steht jetzt immer noch unentschieden
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Der Wortlaut ist doch aber im Prinzip eindeutig. Gemäß § 845 I ZPO darf der Drittschuldner nicht an den Schuldner zahlen und der Schuldner hat sich jeder Verfügung, insbesondere ihrer Einziehung, über die gepfändete Forderung zu enthalten. Es wird doch immer von "gepfändeter Forderung" und nicht "gepfändetem Konto" gesprochen.
Wenn der gepfändete Betrag das Kontoguthaben übersteigt, ist klar, dass dann für den Schuldner das ganze Konto gesperrt ist. Wenn jedoch über den gepfändenten Betrag hinaus Guthaben auf dem Konto ist, kann der Schuldner meiner Meinung nach über dieses darüber hinausgehende Guthaben verfügen. So dachte ich's bislang zumindest - bitte macht mich nicht unglücklich...
Wenn der gepfändete Betrag das Kontoguthaben übersteigt, ist klar, dass dann für den Schuldner das ganze Konto gesperrt ist. Wenn jedoch über den gepfändenten Betrag hinaus Guthaben auf dem Konto ist, kann der Schuldner meiner Meinung nach über dieses darüber hinausgehende Guthaben verfügen. So dachte ich's bislang zumindest - bitte macht mich nicht unglücklich...
- repfiffi
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Au weia, aber vielen lieben Dank Bino
(PS: hoffe, dir gehts gut
)
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- Bino
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Muuupsi, das hatte ich auch immer gedacht, bis mir der Mitarbeiter das mal sagte.
Im obigen Fall sehe ich allerdings das Problem des Schuldners nicht. Die Schuldner behaupten immer, sie können das Geld ja wegen der Pfändung nicht anweisen und deshalb solle das freigegeben werden. Das ist aber Quark. Der Schuldner - wer sonst - hat die Möglichkeit, seine Bank anzuweisen, die Vorpfändung zu bedienen und dann kann er über den Rest wieder verfügen.
Soll er das einfach machen und dann ist die Sache erledigt.
Danke repfiffi, mir geht es gut. Dir hoffentlich auch Schau doch mal wieder vorbei![Blumen-Smiley :blumen](./images/smilies/blumen.gif)
Im obigen Fall sehe ich allerdings das Problem des Schuldners nicht. Die Schuldner behaupten immer, sie können das Geld ja wegen der Pfändung nicht anweisen und deshalb solle das freigegeben werden. Das ist aber Quark. Der Schuldner - wer sonst - hat die Möglichkeit, seine Bank anzuweisen, die Vorpfändung zu bedienen und dann kann er über den Rest wieder verfügen.
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