Unser Mandant hat bei dem Schuldner einen Tisch gekauft, die defekt war, die er jedoch verweigert hat umzutauschen.
Dagegen ist unser Mandant vor Gericht gegangen und hat auch Recht bekommen.
Tenor, Ziff. 1:
Der Beklagte wird verurteilt, einen mangelfreien Tisch (Typ, genauere Beschreibung) Zug um Zug gegen die gelieferte Ware an den Kläger herauszugeben.
Nun frage ich mich:
Wie vollstrecke ich das jetzt? Ich habe bereits gelesen, dass der GVZ den Schuldner erst in Verzug setzen muss, damit's "los" gehen kann. Aber wo finde ich einen entsprechenden Antrag, der sich auch schon aufs RVG bezieht? Das in der Kanzlei vorhandene Prozessformularbuch war leider nicht sehr ergiebig, ebenso wie das Internet...
Wäre über jede Hilfe dankbar...