Gläubigerbezeichnung im PfÜb falsch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mami1504
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#1

21.04.2010, 17:01

hab eine kleine Gedächtnislücke, wer kann mir helfen. folgendes Problem:
unser mandant ist schuldner, bei ihm wurde das konto gepfändet. titel ist eine vollstreckbare KV-Urkunde. nachdem er uns die urkunde und den PfÜb zur durchsicht gegeben hat haben wir festgestellt, dass die bezeichnung in der vollstreckungsklausel in der urkunde nicht mit der gläubigerbezeichnung im Pfüb übereinstimmt. PfÜb richtet sich gegen wohngeld. pfüb wurde erlassen.
jetzt soll ich dagegen vorgehen und ich weiß nicht wie? sofortige beschwerde? 2 wochenfrist ist abgelaufen!
danke für eure hilfe

lg doro
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Badeschlappe26
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#2

21.04.2010, 17:06

Ist es ein völlig anderer Gläubiger, oder nur n Schreibfehler, oder steht einmal AG und einmal GmbH, oder einmal eine Wohnungseigentümergemeinschaft und einmal ein Wohnungsverwalter?

Denke, das macht n Unterschied, was genau anders ist.
Es grüßt

die Schlappe
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Geiselmann
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#3

21.04.2010, 18:43

Hallo Mami 1504,

der Schuldner wird vor Erlass des PfüB nicht gehört, § 834 ZPO.
Daher kann er diesen mit der (unbefristeten) Erinnerung gem. § 766 ZPO angreifen.

Grüße

S. Geiselmann
KiwiHH
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#4

23.08.2011, 13:57

Huhu,

ich krame einfach mal diesen Thread hier wieder raus, weil ich eine Frage habe.

Mein Problem ist, dass ich im PfÜB-Antrag einen Fehler gemacht habe.

Es geht um die Pfändung von Kindesunterhalt. Im Titel steht allein die Mutter, ich Depp hab aber das Kind vertreten durch die Mutter, angegeben. Das wurde nun moniert mit der Bitte, die Übereinstimmung von Gläubigerbezeichnung im Titel und Antrag herbeizuführen. Soweit so gut.

Den Rechtspfleger kann ich nicht erreichen und es eilt etwas. Mein Chef will es mir entweder nicht sagen oder er weiß es tatsächlich nicht. Meine Kollegin kann mir leider auch nicht weiterhelfen.

Muss jetzt ein neuer PfÜB beantragt werden? Oder reicht es, wenn ich einen Zweizeiler an das Gericht schreibe? Lieben Dank schon mal.
Grüße Kiwi
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Liesel
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#5

23.08.2011, 13:59

Du kannst die Gläubigerbezeichnung berichtigen lassen.
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#6

24.08.2011, 14:33

Alles klar, dankeschön!
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