Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Luise153
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#1

23.08.2011, 16:51

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, ich hab keinen Denkfehler, aber Inso mache ich so gut wie nie.

Ich soll eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Dabei geht es um Mängelbeseitigungskosten. Wir befinden uns (oder besser gesagt haben wir uns) in einem Klageverfahren befunden (bzw. erst selbständiges Beweisverfahren, jetzt Klageverfahren). Der Sachverständige hat die Mängelbeseitigungskosten festgestellt. Wir haben danach den Gegner nochmals aufgefordert, die Mängel umgehend zu beseitigen.

Jetzt die Frage:
Der Gegner hat nicht reagiert auf unsere Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Daher befindet er sich ja - meines Erachtens - in Verzug. Kann ich jetzt auch die Anwaltskosten, die unserer Mandantschaft entstanden sind, zur Insolvenztabelle anmelden?

Also ich würd so rein gefühlsmäßig mal ja sagen :D

Was meint ihr?
BabyBen

#2

23.08.2011, 17:08

Ja wenn diese vor Eröffnung angefallen sind.
luise
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#3

23.08.2011, 17:18

Ja, sehe ich auch so. Wenn der IV bestreitet, müsste man evtl. noch mal genauer nachweisen...
*Pusteblume*
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#4

23.08.2011, 18:43

Ich stimme BabyBen voll und ganz zu :-).
BabyBen

#5

23.08.2011, 19:17

*Pusteblume* hat geschrieben:Ich stimme BabyBen voll und ganz zu :-).
:thx
Luise153
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#6

24.08.2011, 08:44

Super, vielen vielen Dank

:thx

Achso und dann hab ich da noch ne Frage: :oops:

Also die Mängel wurden 2009 vom Sachverständigen festgestellt (bzw. der Wert der Mängelbeseitigungskosten) und wir haben (da die Mängel offensichtlich sind) 2006 die Gegenseite schon angeschrieben und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Kann ich die Zinsen ab 2006 oder 2009 nehmen?? :oops:
Jupp03/11

#7

24.08.2011, 08:52

Wurden denn die Mängel beseitigt und ggf. wann?
BabyBen

#8

24.08.2011, 09:21

Wann lag den Verzug mit der Mängelbesitigung vor, einmal anschreiben hilft da nicht. Aber m.E. dürfte das bei den durchschnittlichen Quotenerwartungen dt. Insolvenzverfahren auch egal sein.
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