Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, ich hab keinen Denkfehler, aber Inso mache ich so gut wie nie.
Ich soll eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Dabei geht es um Mängelbeseitigungskosten. Wir befinden uns (oder besser gesagt haben wir uns) in einem Klageverfahren befunden (bzw. erst selbständiges Beweisverfahren, jetzt Klageverfahren). Der Sachverständige hat die Mängelbeseitigungskosten festgestellt. Wir haben danach den Gegner nochmals aufgefordert, die Mängel umgehend zu beseitigen.
Jetzt die Frage:
Der Gegner hat nicht reagiert auf unsere Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Daher befindet er sich ja - meines Erachtens - in Verzug. Kann ich jetzt auch die Anwaltskosten, die unserer Mandantschaft entstanden sind, zur Insolvenztabelle anmelden?
Also ich würd so rein gefühlsmäßig mal ja sagen
Was meint ihr?
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
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Ich stimme BabyBen voll und ganz zu .
Super, vielen vielen Dank
Achso und dann hab ich da noch ne Frage:
Also die Mängel wurden 2009 vom Sachverständigen festgestellt (bzw. der Wert der Mängelbeseitigungskosten) und wir haben (da die Mängel offensichtlich sind) 2006 die Gegenseite schon angeschrieben und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Kann ich die Zinsen ab 2006 oder 2009 nehmen??
Achso und dann hab ich da noch ne Frage:
Also die Mängel wurden 2009 vom Sachverständigen festgestellt (bzw. der Wert der Mängelbeseitigungskosten) und wir haben (da die Mängel offensichtlich sind) 2006 die Gegenseite schon angeschrieben und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Kann ich die Zinsen ab 2006 oder 2009 nehmen??
Wann lag den Verzug mit der Mängelbesitigung vor, einmal anschreiben hilft da nicht. Aber m.E. dürfte das bei den durchschnittlichen Quotenerwartungen dt. Insolvenzverfahren auch egal sein.