Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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minime
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#11
22.08.2011, 13:06
Die vermeintlichen Erben, die die Ausschlagung verpasst haben, könnten aber Erben geworden sein! (durch Zeitablauf.)
Macht also doch Sinn, zu warten.
(Ok, lassen wir mal die Anfechtung der unterlassenen Ausschlagung außer Betracht.)