ich habe eine Frage, und zwar:
Im Zuge der Vollstreckung hat der Schuldner die EV abgegeben und mir wurde das Vermögensverzeichnis zugeschickt. Hierin gibt er an, dass er verheiratet ist, die Frau kein eigenes Einkommen hat und Gütertrennung vereinbart wurde. Des weiteren wohnt er zur Miete wo er 730,00 € Miete und Nebenkosten plus 275 € für Strom (Nachtspeicher) zahlt (was ich jetzt nicht als bescheidene Lebensführung ansehe, aber egal). Desweiteren gibt er an krankgeschrieben zu sein und bekommt von der Krankenkasse monatlich 1.800,00 € Krankengeld. Er gibt an, dass Pfändungen in Höhe von ca. 3.600,00 € vorliegen und er von seinem Einkommen diesbezüglich 14,57 € abgezogen bekommt. Dann hat er Forderungen in Höhe von 50.000 € gegenüber einer Firma die aber mittlerweile nicht mehr existiert.
Meine Frage jetzt: Kann ich hier noch irgendwas machen? Er bekommt doch total viel Krankengeld und warum geht dann nur 14,57 € hiervon für andere Pfändungen ab? Kann mir Jemand weiterhelfen?
P.S. Ich wollte mich auch nochmal bedanken, dass Ihr mir immer so nett weiterhelft. In meiner Kanzlei wo ich arbeite kommen so selten Vollstreckungen vor, dass ich immer gerne Eure Hilfe in Anspruch nehme, sobald es etwas komplizierter wird. Also, vielen Dank!
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