Wann aus Vergleich vollstrecken?
- Katie
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Nur mal so. Selbst wenn im Termin ein rechtskräftiger Vergleich geschlossen wurde, so kann der gegnerische Anwalt zwar gleich mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern und mit der Vollstreckung drohen, aber Kosten, die er hierfür geltend macht (weiß nicht, ob er das im vorliegenden Fall gemacht hat), die sind auf keinen Fall erstattungsfähig, da dem Schuldner ja ausreichend Zeit zur Leistung zugestanden werden muß.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Aber wenn ihm ausreichend Zeit zugestanden wird (und hierfür sind wohl 10-14 Tage immer angesetzt), dann sind die Kosten durchaus erstattungsfähig
- shila1978
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- rena
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Ich frage hier mal weiter:
Es wurde gem. § 278 ZPO ein verfahrensbeendender Vergleich geschlossen.
Wird dieser dem Gegner grundsätzlich von Amts wegen zugestellt?
Ich frage, weil der Vergleichsbetrag bereits bei uns eingegangen ist, ohne dass wir diesen angeschrieben haben...
Wo finde ich eine Übersicht der Titel, die im Parteibetrieb zugestellt werden müssen? Und reicht hier die einfache Ausfertigung oder brauche ich die vollstreckbare Ausfertigung?
Es wurde gem. § 278 ZPO ein verfahrensbeendender Vergleich geschlossen.
Wird dieser dem Gegner grundsätzlich von Amts wegen zugestellt?
Ich frage, weil der Vergleichsbetrag bereits bei uns eingegangen ist, ohne dass wir diesen angeschrieben haben...
Wo finde ich eine Übersicht der Titel, die im Parteibetrieb zugestellt werden müssen? Und reicht hier die einfache Ausfertigung oder brauche ich die vollstreckbare Ausfertigung?
vergleiche müssen immer im parteibetrieb zugestellt werden. habe noch nie etwas gegenteiliges gehört.
- rena
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Huhu, wir haben einen Teil-Vergleich, wonach eine Mauer zurückgebaut werden soll und für den Fall der künftigen Zuwiderhandlung eine Geldstrafe festgesetzt wurde.
Wie vollstrecke ich hieraus????
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