Das stimmt - ist immer etwas schwierig, wenn man die nur benötigt, um möglichst viele ZV-Maßnahmen einzuleiten. Wenn der Titel verschwindet ist es schon wesentlich einfacher.icerose hat geschrieben:Ist aber fraglich, ob die erteilt wird. Oder weißt du aus Erfahrung, ob man nur für die ZV eine 2. vollstreckbare Ausfertigung bekommt?
Zwangssicherungshypothek
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12499
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
@StineP: an derartige Formulierungen kann ich mich erinnern, gehört zu haben.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Katie
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 300
- Registriert: 04.07.2007, 08:54
- Beruf: Bürovorsteherin
- Wohnort: im schönen Hessen
Also,wenn man zwei Schuldner hat, ist das eigentlich kein Problem, eine 2. vollstreckbare Ausfertigung zu kommen. Erfahrungsgemäß nimmt die ZV beim Gerichtsvollzieher viel Zeit in Anspruch und andererseits kann es ja vorkommen, daß unterschiedliche Vollstreckungsorgane in Anspruch genommen werden müssen (GV, Grundbuchamt, Vollstreckungsgericht). Ich würde auf jeden Fall hier einen entsprechenden Antrag stellen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12499
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
@katie: Vielen Dank für den Hinweis, das merke ich mir gelich mal. Habe derartige Dinge recht häufig.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- shila1978
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 314
- Registriert: 12.04.2007, 15:40
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Saarland
Vergiss es!!! Eine Zweitausfertigung gibt´s nicht, hab ich auch schon mal probiert. Bekam dann vom Gericht die Mitteilung, dass man dann eben nacheinander vollstrecken muss, es aber keine Grundlage für die Zweitausfertigung gibt...
- shila1978
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 314
- Registriert: 12.04.2007, 15:40
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Saarland
Echt? Also, wie gesagt, bei mir wurde das abgelehnt... und das sogar, obwohl die Schuldner (ehemals Eheleute) zwischenzeitlich nicht mehr zusammen wohnen etc.
- Katie
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 300
- Registriert: 04.07.2007, 08:54
- Beruf: Bürovorsteherin
- Wohnort: im schönen Hessen
Also, ich hab das bisher auch schon x-mal gemacht und noch nie Probleme gehabt.
Mit dem Nacheinandervollstrecken muß man sich nicht abspeisen lassen.
Im Zöller (und auch im Gottwald) steht eindeutig in § 733 drin, daß ein Gläubigerinteresse besteht, wenn die ZV gegen die einzelnen Schuldner an verschiedenen Orten oder durch mehrere Vollstreckungsorgane erfolgen soll.
Nur mal so: Ich kann ja auch ggfls. wenn ich nur einen Schuldner habe, eine zweite Ausfertigung bekommen.
Mit dem Nacheinandervollstrecken muß man sich nicht abspeisen lassen.
Im Zöller (und auch im Gottwald) steht eindeutig in § 733 drin, daß ein Gläubigerinteresse besteht, wenn die ZV gegen die einzelnen Schuldner an verschiedenen Orten oder durch mehrere Vollstreckungsorgane erfolgen soll.
Nur mal so: Ich kann ja auch ggfls. wenn ich nur einen Schuldner habe, eine zweite Ausfertigung bekommen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.