Diesbezüglich brauchst du zwar keine eV, aber um das Konto pfänden zu lassen musst du doch trotzdem den GV losschicken, oder bin ich da auf dem Holzweg?! Ich kann mir nicht vorstellen, dass du bei der Bank einfach mal anrufen kannst und die dir sagen ob und wieviel bei dem auf dem Konto ist...puste_kuchen hat geschrieben:mmmmh... also bevor ich den GVZ zu einer firma schicke, checke ich erst mal ab, welche möglichkeit noch besteht, an kohle zu kommen. meistens kann man durch schriftverkehr schon eine bankverbindung bekommen und in das konto pfänden. dafür brauch ich die ev nicht. und wenn ich vorher weiß, daß nichts zu holen ist, brauch ich auch den GVZ nicht schicken.
ZV gegen GmbH - eV abnehmen?
- Monte
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 415
- Registriert: 09.05.2007, 11:43
- Wohnort: Rennau, Landkreis Helmstedt
- Kontaktdaten:
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
- shila1978
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 314
- Registriert: 12.04.2007, 15:40
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Saarland
Ja mach ich auch so - bei einer GmbH könnte man aber noch die Pfändung der Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteile in Betracht ziehen - ggfs. vorher Handelsregisterauszug anfordern und FEUER FREI!!!
Erst mal zu fragen, wäre doch Zeitverschwendung. IN der Regel sind auf Firmenkonten ja doch Gelder vorhanden. Also gleich angreifen