brauche mal einen kleinen Schlag auf den Hinterkopf, damit es beim Denken wieder vorwärts geht.
![Oh Mann-Smiley :ohmann](./images/smilies/ohmann.gif)
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Habe für einen Mandanten Lohnforderungen beim Arbeitsgericht im Mahnverfahren geltend gemacht, natürlich brutto abzüglich bereits gezahlter Nettosumme.
Jetzt muss ich den Lohn (der nicht zum Insolvenzausfallgeld zählt, das hat der Mandant schon bekommen, dieser Lohn ist noch älter) im Insolvenzverfahren anmelden.
Mir sind die Nettolöhne bekannt.
Muss ich jetzt brutto wie im Mahnverfahren (4400,00 brutto abzügl. 589,08 netto) oder komplett den Nettolohn (2.945,42 netto abzügl. 589,08 netto) anmelden?
Wäre für einen kurzen Hinweis dankbar.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
LG FINE