Vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pasc1976
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#11

03.08.2007, 09:10

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten...

Das "Gewerbe" ist beim Finanzamt angemeldet und läuft dort als "Düsseldorfer Modell". Er muß laut seinen Angaben monatlich einen Betrag 400,00 EUR abführen.

Ich werde auf jeden Fall mal mit dem GVZ telefonieren - vielleicht kennt er den Schuldner und weiß, wie man ihn am besten zu fassen bekommt (Taschenpfändung).

Monte, hinsichtlich des vorläufigen ZV - an wen soll ich den denn zustellen lassen. Ich habe nur die "Künstlernamen" von den Frauen, kein richtiger Name, keine Anschrift, nichts....
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shila1978
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#12

03.08.2007, 09:13

Ich hatte auch mal so einen Fall, wo der Schuldner ein Motorrad auf seinen Vater angemeldet hatte (Schuldner hatte aber mit diesem einen Sicherungsübereignungsvertrag geschlossen, weil der Papa vermeintliche Forderungen gegen seinen Sohn hatte), obwohl klar war, dass es seins ist und er Vermögen versuchte zu verschleiern. Wír haben darauf hin beim GV die Beschlagnahme des Kfz beantragt. Nachdem danach durch einen RA mitgeteilt wurde, das Fahrzeug sei sicherungsübereignet worden, haben wir einen PfüB wie folgt beantragt:

... Anspruch aus einem Sicherungsübereignungsvertrag über ein Kfz insbesondere der Anspruch auf leihweise Überlassung des Fahrzeugs ..., amtliches Kennzeichen ..., zur Benutzung gemäß § 1 Ziffer 1 des Sicherungsübereignungsvertrages und der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an dem Fahrzeug ... mit dem amtlichen Kennzeichen ...

Vielleicht könnte dies - in abgewandelter Form - hilfreich sein...
StineP

#13

03.08.2007, 09:15

Wieso willst du die ZV bei den Damen machen, wenn du die Taschenpfändung bei dem Schuldner durchführen willst? Macht nicht wirklich Sinn. Zunächst sind die Damen als Drittschuldner zu betrachten. Konzentriere dich erst mal auf den Schuldner.
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