Inso: Forderung bestritten, festgestellt ... und doch nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tiko73

#11

11.08.2011, 17:11

*Threadausbuddel*

So, da bin ich wieder mit der Sache :roll:

Nachdem vom Gericht keine Stellungnahme oder Info oder so mehr kam, auch nicht auf Nachfrage. Hab ich dann noch mal die Verwalterin angeschrieben, welche alle Schuld von sich weist. U.a. mit der Begründung, dass ja eh nur ne Quote von 8,17xxxxx % zur Auszahlung gekommen wäre.

Ich hab die Akte jetzt nochmal komplett durchgeschaut und schreib das grad chronologisch nochmal auf:

03.04.02 Beschluss, dass die vorläufige Verwaltung angeordnet wurde
14.05.02 Abschluss Mitgliedsvertrag bei Mandantschaft
24.06.02 1. Mahnung durch Mandantschaft
29.07.02 2. Mahnung durch Mandantschaft
26.08.02 3. Mahnung durch Mandantschaft
30.09.02 Unsere Beauftragung
11.11.02 Akte wurde angelegt
19.11.02 Eröffnung Inso
20.02.03 Forderungsanmeldung durch uns
10.07.03 Info, dass Forderung bestritten
29.07.03 weiterer Vortrag bezüglich Forderung
18.09.03 Info von InsoVerw., dass Forderung festgestellt wurde

So, wir haben leider keinen Titel, da bei unserer Beauftragung ja schon das vorläufige Verfahren eingeleitet war.
Die Forderungsanmeldung erfolgte leider auch ohne Hinweis auf die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung.

Was mach ich nun?
Kann ich noch einen Titel erwirken? Einen vollstreckbaren Tabellenauszug bekomme ich ja nicht.
Oder ist die Forderung verjährt?
Oder gibt es eine Hemmung durch das Inso-Verfahren und falls ja, wie lange bzw. ab wann?

Ich hoffe einfach mal, dass mir hier einer von euch Inso-Spezies weiterhelfen kann.

Bis später :wink1
minime
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#12

15.08.2011, 16:09

Wenn die Forderung bestritten wurde, hättet ihr aber vom Gericht eine Nachricht erhalten müssen, § 179 Abs. 3 InsO
BabyBen

#13

15.08.2011, 18:03

Wenn ihr wirklich angemeldet habt, dann nehmt die Insolvenzverwalterin in Anspruch. Sie hätte dem Insolvenzgericht mitteilen müssen, dass sie die Forderung nicht mehr bestreitet. Andererseits hättet ihr aber auch bei Gericht Einblick in die Schlussunterlagen nehmen können.
tiko73

#14

16.08.2011, 09:31

Hm, aber ne Möglichkeit, jetzt noch nen Titel gegen den SU zu erwirken hab ich nicht, oder?
Ich mein, die anderen, die nicht bestritten wurden, bekommen ja jetzt ihren vollstreckbaren Tabellenauszug, da ja kein Antrag auf RSB gestellt wurde.
aculita
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#15

16.08.2011, 09:34

BabyBen hat geschrieben:Andererseits hättet ihr aber auch bei Gericht Einblick in die Schlussunterlagen nehmen können.
Wäre dann eine andere Situation eingetreten, wenn sie nach dem Schlußtermin gewußt hätten, daß das Gericht noch von einer bestrittenen Forderung ausgeht?
Oder meinst Du, Einsicht vor dem Termin?
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