vollstreckbare Ausfertigung außergerichtl. Vergleich
wir haben außergerichtlich einen Vergleich geschlossen. dieser soll nun hinterlegt und eine vollstreckbare Ausfertigung angefordert werden. Wie mache ich das? bei welchem Gericht hinterlege ich das? kostet das etwas?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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§ 796 a ZPO
Ob hierbei Kosten entstehen, habe ich noch nicht nachgeschaut.
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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