vollstreckbare Ausfertigung außergerichtl. Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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wayona
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#1

15.08.2011, 08:23

wir haben außergerichtlich einen Vergleich geschlossen. dieser soll nun hinterlegt und eine vollstreckbare Ausfertigung angefordert werden. Wie mache ich das? bei welchem Gericht hinterlege ich das? kostet das etwas?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.08.2011, 09:23

§ 796 a ZPO

Ob hierbei Kosten entstehen, habe ich noch nicht nachgeschaut.
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