Welchen Forderungsgrund bei Pfüb (Transportaufträge)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bärchen

#1

11.07.2007, 15:06

Ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich soll einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Drittschuldnerin ist eine Firma, die der Schuldnerin Transportaufträge vermittelt.

Jetzt soll ich da rein pfänden, sprich, damit wir das Geld für die Transportaufträge bekommen. Aber wie beziffere ich das im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?

Mein Überlegung wäre Folgende:

...
Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus den laufenden Transportaufträgen, insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehende Guthaben.


Was haltet Ihr davon?
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Sandra86
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#2

11.07.2007, 15:11

Klingt doch schon mal gut!

Habt ihr kein Prozessformularbuch? Da gibts bestimmt noch 1 oder 2 schöne Sätzchen, die man sich abkupfern kann :)
Bärchen

#3

11.07.2007, 15:13

Doch, aber für Transportaufträge genau steht nichts drin. Ich hab obigen Text aus einem anderen Forderungsgrund aus RA-Micro abgeschrieben und etwas umgedichtet.

Aber irgendwas fehlt daran noch. Das hab ich im Gefühl, aber es fällt mir nicht ein/auf
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rena
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#4

11.07.2007, 15:30

Soll einen PfüB mal pauschal machen über Steuererstattungsansprüche.

Problem ist, dass im Vermögensverzeichnis bei dem Punkt Steuererstattungsansprüche nichts konkret dargelegt ist gegenüber wem, es heißt dort lediglich: "ist ungewiss". Wie würdet ihr Vorgehen? Hab ja keinen Drittschuldner den ich im Antrag nennen kann und auch zwecks Formulierung bin ich mir nicht sicher.

Zudem haben wir die zuständige GVin schon angeschrieben, diese ist aber länger krank geschrieben.

Normalerweise machen wir zudem Zustellungsauftrag an GV, nachdem die nicht da ist, bleibt der in diesem Fall ja ewig liegen. Vorgehen?
Bärchen

#5

11.07.2007, 15:43

:?: Vielleicht sollte erst einmal meine Frage beantwortet werden?

Pfüb an Finanzamt
Text:
Einkommensteuer-, Lohnsteuer- u. Kirchensteuererstattungsansprüche für die Jahre ??.
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Sandra86
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#6

12.07.2007, 08:36

Ich versuch mich mal zu teilen.

Zu der ersten Frage Transportunternehmen:

Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der laufenden Geschäftsverbindung, insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und zukünftig zu seinen Gunsten entstehende Salden, auf Auszahlung des bei einem Rechnungsabschluß sich zu seinen Gunsten ergebenden Guthabens;

zu der Frage Steuererstattung:

Anspruch auf Auszahlung von Steuererstattungsansprüchen für das abgelaufene Kalenderjahr und frühere Jahre, sofern diese durch den Arbeitgeber infolge des Lohnsteuerjahresausgleichs ausgezahlt oder verrechnet werden.

vielleicht sowas eher?
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#7

12.07.2007, 08:54

Danke für deine Antwort, wollte mich nicht vordrängeln, nur nicht einen extra Thread eröffnen :wink:

Ich weiß halt echt gar net welche Steuererstattungsansprüche, weil nichts angegeben ist und für jede Steuerart muss ich ja anders formulieren.

Und wie ist das mit der Zustellung zwecks meiner kranken GVin?
Bärchen

#8

12.07.2007, 13:01

@Sandra86
Das ist aber der Text für Kontopfändung und nicht aus Transportaufträge. Bei Transportaufträgen gibt es so etwas wie Rechnungsabschluss nicht. Da gibt es nur normale Rechnungen....

Mal gucken, mein Chef möchte mit mir heute zusammen mal suchen
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Sandra86
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#9

12.07.2007, 16:33

Oh den Satz hab ich überlesen. Hm, ansonsten dacht ich, könnte man das umwurschteln? Ohje ohje
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#10

02.08.2007, 10:22

Also wegen Transportaufträgen habe ich mal folgenden PfüB gemacht:

1. Ansprüche auf Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens einschließlich des Geldwertes von Sachbezügen;
2. Ansprüche auf Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens aus Werk-, Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen;
3. Ansprüche auf Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens aus Transportaufträgen, Kurierdienstleistungen, Kurierwerkleistungen oder Zustellungsdiensten.
4. Ansprüche auf Zahlung der gegenwärtig und künftig nach dem Sozialgesetzbuch zustehenden Geldleistungen gemäß den für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO i.V.m. der Tabelle zu § 850 c ZPO;
5. Ansprüche auf Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs sowie Kirchensteuerjahresausgleichs für das Kalenderjahr 2006 und alle fortlaufenden Kalenderjahre sowie auf Auszahlung des als Überzahlung jeweils auszugleichenden Erstattungsbetrags;
6. Ansprüche auf Zahlung sonstiger Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit der Schuldnerin vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen;
7. Ansprüche auf Zahlung von Werklohn aus Werkverträgen;
8. Ansprüche auf Zahlung von Dienstleistungsentgelt aus Dienst- oder Dienstleistungsverträgen;
9. Ansprüche auf Zahlung von Geschäftsbesorgungsentgelt aus Geschäftsbesorgungsverträgen,
10. Ansprüche auf Zahlung von Entgelt aus Transportaufträgen/Transportverträgen,
11. Ansprüche auf Zahlung von Entgelt für Kurierdienst- oder Kurierwerkleistungsverträgen,
12. Ansprüche auf Zahlung von Entgelt für Zustellungsdienstverträgen,
13. Ansprüche auf Zahlung von einmaligen oder von Fall zu Fall gezahlter Vergütung;
14. Anspruch auf fortlaufende Herausgabe der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen des Schuldners ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses;

einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge aus dem gleichen Rechtsgrunde.

Da war aber nicht wirklich klar, ob das Transportaufträge o. ä. waren, deshalb der lange Text...


Wegen Finanzamt:

1. Anspruch auf Zahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach §§ 13, 14 des 5. VermBG für das abgelaufene Kalenderjahr;
2. Anspruch auf Durchführung der Antragsveranlagung (Lohnsteuer) bzw. Einkommensteuerveranlagung für das abgelaufene Kalenderjahr sowie frühere Erstattungszeiträume und auf Auszahlung des als Überzahlung auszugleichenden Erstattungsbetrages bzw. auf Auszahlung des Überschusses, der sich als Erstattungsanspruch bei Abrechnung der auf die Einkommensteuer anzurechnenden Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr und alle früheren Kalenderjahre ergibt;
3. Anspruch auf Auszahlung einer Überzahlung der Kraftfahrzeugsteuer;
einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge aus dem gleichen Rechtsgrunde.


Hoffe, ich konnte helfen
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