Guten Morgen,
wenn "wir", die Rechtsanwaltskazlei gegen einen Mandanten vollstrecken, berechne ich dann bei der 0,3 Gebühr die MwSt mit????
ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?
- petzilein
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Das ist mir schon klar gewesen, aber wenn du im eigenen Namen gegen die Partei vollstreckst bekommst du keine MWST für den ZV-Auftrag und auch nicht für alle weiteren ZV-Maßnahmen.
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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- Frau Cindy
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Beim KFA gegen den eigenen Mandanten nimmst du die USt mit auf.Sungirl hat geschrieben:und bei einem KFA auch nicht?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- petzilein
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Das ist ja wohl klar, dass du im KFA die MWST mit rein nimmst !!!!
Liebe Grüße von der Petz
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- charly03
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Scheinbar war es der Themenstarterin nicht klar, sonst hätte sie wohl nicht gefragtpetzilein hat geschrieben:Das ist ja wohl klar, dass du im KFA die MWST mit rein nimmst !!!!
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03