Scheidungs- und Trennungsunterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Quarky1100
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#1

25.07.2011, 11:06

Ich mache so selten Scheidungen. Ich habe zwei verschiedene Verfahren 1 x über Scheidung und Versorgungsausgleich und 1 x Trennungsunterhalt. Es wurde im Termin über alle Sachen verhandelt. Im Trennungsunterhalt wurde Vegleich geschlossen. Kosten haben 80 % und 20 % zu zahlen. Ich habe im Trennungsunterhaltsverfahren Kostenausgleichungsantrag gestellt mit 1,3 Verfahrensgb., Terminsgebühr und Vergleichsgebühr-Streitwert festgesetzt.

Jetzt habe ich das Scheidungsurteil und wie kann ich das jetzt abrechnen. Streitwert auch festgesetzt. Außergerichtliche Kosten trägt jeder selbst die Gerichtskosten zur Hälfte. Ich würde hier einen KFA über die Gerichtskosten machen und Mandantin Kostenrechnung über Gesamtstreitwert, 1,3 Verf., 1,2 Termins, 1,0 Vergleichsgebühr (Wert Trennungsunterhaltsverfahren). Ist bestimmt nicht richtig. Bitte helft mir.
Kathy0679
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#2

25.07.2011, 11:20

doch doch, ganz richtig, nur die Vergleichsgebühr fällt bei einer "normalen" Scheidung nicht an. Jede Partei bekommt ihre "eigene" Rechnung von ihrem "eigenen" Anwalt. Wert Scheidungsurteil. KFA für Gerichtskosten, wenn ihr Antragsteller wart und Gerichtskosten eingezahlt habt. Bist auf dem richtigen Weg :-)!!! gut!!
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lucy1510
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#3

25.07.2011, 11:31

Richtig. Beide Verfahren getrennt abrechnen. Wie Kathy0679 schon schrieb, Einigungsgebühr bei Scheidung raus.

Ansonsten o.k. (Nur dass es seit dem 01.09.09 Scheidungsbeschluss und nicht -urteil heißt - muss ja auch mal klugscheißen :mrgreen: )
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