Pfüb Kontoinhaber unbekannt

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Aelizia
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#1

04.04.2011, 15:15

Hallo zusammen!

Ich habe hier eine ziemlich zähe Schuldnerin.

Im letzten Jahr hatte ich bereits ihr Konto gepfändet. Daraufhin kamen 35,00 € von der Bank. Und im Anschluss die Mitteilung, dass die Geschäftsbeziehung mit der Schuldnerin beendet ist.

Nun habe ich im Januar den Arbeitslohn gepfändet. Erwartungsgemäß ist der Lohn 'ganz plötzlich' seit Februar unterhalb der Pfändungsgrenze. Der Arbeitgeber hat mir heute die Lohnabrechnungen Januar bis März geschickt. Dort ist das gleiche Bankkonto aufgeführt, das ich bereits gepfändet hatte. Ich vermute, dass der Lebensgefährte (Name nicht bekannt) der Kontoinhaber geworden sein könnte.

Auf eine Aufforderung nach § 836 III ZPO im Dezember hat die Schuldnerin nicht reagiert.

Ich möchte ungern den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der EV losschicken, weil die Schuldnerin dann wieder vorgewarnt sein wird und aller Wahrscheinlichkeit nach schnell das Konto komplett aufgelöst wird.

Hat irgendjemand eine Idee, wie ich auf anderem Wege den Kontoinhaber rausfinden könnte, um den Auszahlungsanspruch pfänden zu können?

Vielen Dank schonmal!

Aelizia
Ernie

#2

04.04.2011, 18:21

Du hast bereits Konto und Lohn gepfändet. Die Schuldnerin wurde zur Erklärung nach § 836 III ZPO aufgefordert, also kannst Du jetzt den GV losschicken und der Dame die eV nach 836 abnehmen lassen!
Aelizia
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#3

05.04.2011, 12:40

Tja, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Kontoinhaber herauszubekommen, muss ich wohl den
Gerichtsvollzieher losschicken.

Wollte das gerne vermeiden, um die Schuldnerin nicht vorzuwarnen.
Aelizia
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#4

22.07.2011, 14:25

Habe noch eine Frage hierzu:

Bekomme ich für den Antrag nach § 836 III ZPO eigentlich eine gesonderte 3309?
Schuldnerin ist zum Termin (natürlich) nicht erschienen, so dass Haftbefehl beantragt wurde mit anschließendem Verhaftungsauftrag.
Aelizia
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#5

26.07.2011, 09:07

:schieb
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