Auskunft hinsichtlich Zuschlag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MaryK1984
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#1

21.07.2011, 11:00

Vielleicht könnt ihr mir hierbei helfen:

Unser Mandant hat uns darum gebeten, herauszufinden, für welchen Zuschlag (Betrag in €) ein Objekt versteigert wurde. Ich gehe mal davon aus, dass das wohl seitens des Vollstreckungsgerichtes/Grundbuchamtes nicht einfach so am Telefon mitgeteilt wird.
Wir würden auch eine schriftliche Anfrage stellen und um den Zuschlagsbeschluss bitten, allerdings muss ich hier ja das berechtigte Interesse darlegen, das wir eigentlich nicht haben. Mein Chef dachte hier an "potenzieller Käufer", aber ich habe schon mal gelesen, dass das als Argument nicht (mehr) zieht. Auch die Behauptung, dass wir eine Forderung hätten möchte er nicht unbedingt verwenden, der vorherige Eigentümer oder der jetzige Eigentümer sollen davon nämlich nichts mitbekommen.
Dumm ist, dass das Zwangsversteigerungsverfahren in Brandenburg durchgeführt wurde (PLZ 14943), beim örtlichen Gericht hätten sie es mir vielleicht doch am Telefon gesagt.
Auch eine Grundbucheinsicht wird aus oben genannten Gründen (mangelndes berechtigtes Interesse) wohl nicht erfolgreich sein.

Hat jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht?

Vielen Dank!
Geiselmann
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#2

21.07.2011, 19:53

Hallo,

ich würde die Auskunft nicht erteilen.
Nach der Zuschlagserteilung steht § 12 GBO entgegen.
§ 42 ZVG ist nicht mehr anwendbar, da sich das ZV-Verfahren nicht gegen den Ersteher richtet.

S. Geiselmann
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