Nachweiserbringung, dass Schuldner verheiratet ist

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gabrielle
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#1

21.07.2011, 09:28

Habe einen Schuldner, der in 2010 die EV abgegeben hat. Zu diesem Zeitpunkt gab er an, ledig zu sein. Nun habe ich recherchiert im Internet (auf diesen netten Portalen) und herausgefunden, dass er wohl im Frühjahr 2011 geheiratet hat. Ich habe dann einen Antrag auf Ergänzung der EV gestellt. Nun teilt mit der GVZ mit, dass dies falsch sei, ich müss einen Antrag auf erneute Abgabe der EV stellen. Dafür müsse ich aber nachweisen, dass er verheiratet ist. Als Glaubhaftmachung die Internetrecherche anzugeben, wäre nicht ausreichend.

Wo bekomme ich denn nun diese Auskunft her. Wer erteilt diese denn?

LG
gabrielle
Goldlöckchen

#2

21.07.2011, 09:38

Das Einwohnermeldeamt.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

21.07.2011, 09:39

:zustimm
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
quitschi
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#4

22.07.2011, 09:42

Beim Einwohnermeldeamt eine erweiterte Auskunft einholen. Die kostet leider mehr als die Normale. Dort steht dann auch, welche Lohnsteuerklasse er hat. Und dann hast Du ihn... :twisted:
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