Hallo ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Bin gerade etwas verwirrt.
Also, GVZ wurde beauftragt, dem Schuldner die eV abzunehmen. Diese wurde dem Schuldner bereits vor nem Jahr abgenommen und mir dann auch zugesandt. Dann wurde GVZ mit PKW-Pfändung beauftragt. Jetzt schreibt mir der GVZ, dass der Schuldner der Durchführung der ZV widersprochen hat und zur zwangsweisen Wohnungsöffnung und Durchsuchung der Schuldnerwohnung ein entsprechender Durchsuchungsbeschluss gem. § 758 ZPO vorliegen muss und ich diesen zunächst beantragen soll und ihn dann nochmals beauftragen soll.
Aber ich habe ihn doch lediglich mit der Pfändung des Pkw's beauftragt und in meinem Auftrag auch ausdrücklich angegeben, wo sich das Fahrzeug befindet. Wozu braucht der GVZ eine richterliche Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung???
Ich dachte, der GVZ schreibt mich jetzt wegen Vorschuss an und würde dann den Pkw pfänden.
Kann mir das vllt. jemand erklären?
Danke schonmal. LG Birgit
Durchsuchungsanordnung bei Pfändung Pkw????
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Und? Hast du ihn erreicht? Ich habe vermutet, dass er wegen der Herausgabe des Schlüssels und der Autopapiere vielleicht in die Wohnung wollte....
Grüße - sansibar
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