PfÜB-Zustellung an Schuldner zwingend o. reicht an Drittschu
- Kirschblüte
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 394
- Registriert: 19.11.2007, 13:33
- Beruf: Rechtsfachwirt
RA-Micro zieht automatisch das Gericht mit Sitz Schuldner ein, da der Schuldner aber nicht mehr an dieser Anschrift zu ermitteln war, wäre Sitz des Drittschuldners maßgeblich gewesen; das konnte RA-Micro ja net wissen
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 129
- Registriert: 18.01.2011, 11:29
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Hallo,
ich habe mal eine Frage hierzu. Woraus ergibt sich denn, dass die Zustellung an den Schuldner nicht zwingend notwendig ist?
Ich habe das Problem, dass ich eine Vorpfändung losgeschickt habe. An den Drittschuldner wurde sie problemlos zugestellt, allerdings nicht an den Schuldner, da der GVZ den Vornamen des Schuldners falsch geschrieben hat (im Titel und im Antrag ist der Name richtig geschrieben), so dass das vorläufige Zahlungsverbot also nicht an den Schuldner zugestellt wurde.
Leider habe ich das erst ziemlich spät bemerkt, so dass die Zeit etwas drängt.
Was mache ich denn jetzt? Läuft das jetzt trotzdem weiter? Muss ich das noch mal neu zustellen lassen?
Danke.
ich habe mal eine Frage hierzu. Woraus ergibt sich denn, dass die Zustellung an den Schuldner nicht zwingend notwendig ist?
Ich habe das Problem, dass ich eine Vorpfändung losgeschickt habe. An den Drittschuldner wurde sie problemlos zugestellt, allerdings nicht an den Schuldner, da der GVZ den Vornamen des Schuldners falsch geschrieben hat (im Titel und im Antrag ist der Name richtig geschrieben), so dass das vorläufige Zahlungsverbot also nicht an den Schuldner zugestellt wurde.
Leider habe ich das erst ziemlich spät bemerkt, so dass die Zeit etwas drängt.
Was mache ich denn jetzt? Läuft das jetzt trotzdem weiter? Muss ich das noch mal neu zustellen lassen?
Danke.
Zöller, 25. Auflage, § 829 3 III: "Nicht wesentlich für Wirksamkeit ist Zustellung an Schuldner (sh. § 829 Rn 15; anders in Fällen des § 857 II).
- Adelia
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1322
- Registriert: 14.07.2010, 10:44
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
Ich hätte hier mal eine Frage zum ranhängen betreffen der Zustellung des PfÜb´s.
Ist es eigentlich notwendig, dass der PfÜb dem Drittschuldner (Bank) persönlich durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden muss? Oder reicht es auch aus, wenn man diese per Postzustellung durch den Gerichtsvollzieher zustellt?
Ist es eigentlich notwendig, dass der PfÜb dem Drittschuldner (Bank) persönlich durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden muss? Oder reicht es auch aus, wenn man diese per Postzustellung durch den Gerichtsvollzieher zustellt?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Die Zustellung eines Pfändungsbeschlusses im Falle des 840 ZPO muß durch den GV persönlich erfolgen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
An Drittschuldner in einem anderen Bezirk durch die Post, oder jedem für den Bezirk eines Drittschuldners zuständigen GV gesondert ein Zustellungsauftrag erteilt wird.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
@Rapunzel:
Guck hier mal unter § 21. Da steht, daß die Zustellung im Falle des 840 ZPO per Post ausgeschlossen ist.
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... .c.7598.de" target="blank
Guck hier mal unter § 21. Da steht, daß die Zustellung im Falle des 840 ZPO per Post ausgeschlossen ist.
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... .c.7598.de" target="blank
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)