ich habe da eine Frage bezüglich der Rücknahme eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Während meiner Ausbildung, die ich letzten Monat beendet habe, hatte ich nicht wirklich viel damit zu tun. Habe nur welche beantragt, aber nie zurückgenommen.
Zur Sache:
Die Angelegenheit hat sich durch eine notarielle Vereinbarung erledigt. Mdtin. hat uns bereits angeschrieben, dass wir den Pfüb zurücknehmen sollen.
Ich weiß jetzt nicht genau wen ich anschreiben muss.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Nur das Gericht? Den Drittschuldner?
Weiß auch nicht genau wie ich das formulieren soll. Reicht da einfach, dass wir den zurücknehmen?
Danke schon im Voraus!