Adora Belle hat geschrieben:Das letztere. Ihr habt noch nix geltend gemacht, also können für Euch darauf auch noch keine Zinsen entstehen. Eigentlich ist das ein Anspruch des Mandanten, der ja Kostenschuldner ist. Soweit seine RS dafür in Vorleistung geht, geht der Anspruch auf sie über. Ist hier aber nicht passiert. Deshalb hat weiterhin der Mandant den Anspruch. Du hast das schon ganz richtig aufgedröselt - der Verzugsschaden steht dem Mandanten zu, weil der den Schaden hat.
Gegner zahlt Kostenzinsen, wem stehen die zu, Mdt. oder RA?
- charly03
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@Adora Belle: Tja, das klingt für mich einleuchtend.
Aber: Dem Mandanten ist ja kein Schaden entstanden. Er hat mit den Kosten nichts zu tun, also kann ihm doch auch nicht der Schadensersatzanspruch zustehen. Die Rechtsschutz hat auch keinen Schaden, da sie ja letztendlich nicht leisten muss, da die Gegenseite die Kosten gezahlt hat. Also haben den Schaden letztlich wir, da wir auf unsere Bezahlung warten mussten. (Ok, dass ich jetzt sehr "schlicht" formuliert).
Gegenargument: Wir hätten ja einen Vorschuss geltend machen können oder zumindest nach Abschluss des Mahnverfahrens abrechnen können.
Kann irgendjemand vielleicht eine Rechtsgrundlage benennen?
Aber: Dem Mandanten ist ja kein Schaden entstanden. Er hat mit den Kosten nichts zu tun, also kann ihm doch auch nicht der Schadensersatzanspruch zustehen. Die Rechtsschutz hat auch keinen Schaden, da sie ja letztendlich nicht leisten muss, da die Gegenseite die Kosten gezahlt hat. Also haben den Schaden letztlich wir, da wir auf unsere Bezahlung warten mussten. (Ok, dass ich jetzt sehr "schlicht" formuliert).
Gegenargument: Wir hätten ja einen Vorschuss geltend machen können oder zumindest nach Abschluss des Mahnverfahrens abrechnen können.
Kann irgendjemand vielleicht eine Rechtsgrundlage benennen?
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Eben! Euer Mandant ist Kostenschuldner, nicht der Gegner. Heißt: Euer Mandant hat die Kosten an euch zu zahlen, der Gegner hat sie eurem Mandanten zu erstatten.sati hat geschrieben: Gegenargument: Wir hätten ja einen Vorschuss geltend machen können oder zumindest nach Abschluss des Mahnverfahrens abrechnen können.
Somit entsteht der eigentliche Schaden eurem Mandanten. Lediglich wegen der Einfachheit lassen viele den Schritt der Inrechnungstellung an den Mandanten aus.
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Also wäre die einzige Konstellation die Zinsen selbst zu behalten, wenn ein Vorschuss bei der RS angefordert worden wäre und dieser nicht gezahlt worden wäre und somit die RS mit der Zahlung in Verzug geraten wäre?
- Adora Belle
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Richtig. Um zu sehen, wem die Zinsen zustehen, mußt Du doch nur mal auf das Urteil und den KFB gucken. Würde mich wundern, wenn da vom RA die Rede ist.
Wie weiter oben schon gesagt, wird sich allerdings niemand darüber beschweren, wenn Ihr die Zinsen einbehaltet. Der Mandant nicht, weil er darauf vertraut, daß Ihr alles richtig macht, und die RS nicht, weil sie ja noch gar nix bezahlt hat.
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