Pfändung von Bargeld, GV hat keine Lust

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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butterflybabe
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#1

30.07.2007, 10:13

Ich brauch jetzt ganz dringend eure Hilfe.

Wir haben einen kombinierten ZV-Auftrag am Anfang des Jahres gestellt. Schuldner ist ein Ladenbesitzer, der nach Angaben von Mdt, täglichen Barumsatz macht. Er will, dass dies gepfändet wird.

Könnt ihr mir sagen, wie ich das am besten mache. Dass müsste doch eigentlich alles mit dem kombinierten ZV-Auftrag abgedeckt sein, oder?

Habe soeben mit der GV telefoniert. Er erklärt seit mehreren Monaten, der Schuldner wolle Raten zahlen und erversteht nicht, wieso keine Raten kommen. Als ich ihn dann gesagt habe, dass Bargeld in dem Laden ist, hat er nur gelacht. Als ich fragt, ob er denn nicht einmal den Schuldner aufsuchen will, hat er gemeint er könne dies tun, ich soll mich aber Ende der nächsten Woche nochmal melden, wenn ich von ihm bis dahin keine Mitteilung erhalten habe.
jenniver
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#2

30.07.2007, 10:25

Versuchs doch mal mit einer Kassenpfändung.
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Bluerabbit
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#3

30.07.2007, 11:18

das hatten wir auch mal. Da hat der Gerichtsvollzieher einfach geschrieben "Adresse nicht vorhanden".
Was der "Gute" übersehen hat, im Haus gegenüber ist eine Anwaltskanzlei und da sich Anwälte gegenseitig ja kennen, hat Cheffe beim Kollegen angerufen und gefragt, ob das Haus gegenüber noch steht, der guckte aus dem Fenster und hat da bestätigt.

Gab ne saftige Beschwerde an den GV
Liebe Grüße
Christiane

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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
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Darkeyes
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#4

30.07.2007, 11:30

:lolaway ohhh nee.. ich dachte, solche GV gibts net :hm

Aber so wie's jenniver schon sagte, musst Du ne Kassenpfändung machen

immer die GVZ :rumhack :lolaway
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butterflybabe
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#5

30.07.2007, 11:31

Und wie funktiert eine Kassenpfändung, habt ihr einen Muster-Antrag?
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