GV zieht Komplettforderung ein, Auftrag war Teilbetrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
H.Stummeyer
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#31

13.07.2011, 13:19

Wo Menschen arbeiten, passieren manchmal Fehler.
Wenn der GV es übersehen hat, statt der Teilforderung die Gesamtforderung einzuziehen, dann ist das grds. erstmal positiv für den Gläubiger.
Dass man jetzt wegen der evtl. neuen Gebühr "so ein Fass aufmacht" vermag ich jedoch nicht nachzuvollziehen.

Zum Verständnis würde ich gerne wissen, wie hoch war die Teilforderung und die Gebühr und wie hoch ist die Gesamtforderung gewesen? Bei einer Differenz von 100,00 € RA-Gebühr muss die Gesamtforderung ja dementsprechend hoch sein.
Goldlöckchen

#32

13.07.2011, 13:24

Die Bezeichnung "so ein Fass aufmacht" ist unangebracht.

Vielleicht wäre es auch anders gekommen, wenn der GV seinen Fehler eingeräumt und sich entschuldigt hätte, anstatt so pampig zu reagieren.
d771072
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#33

13.07.2011, 13:26

Ich denke, es muß sich niemand dafür entschuldigen, daß der Gläubiger jetzt sein Geld hat.
Goldlöckchen

#34

13.07.2011, 13:29

Leider kann man Deinem Profil nicht entnehmen, welcher Berufsgruppe Du angehörst. Der Antwort nach kann man wohl davon ausgehen, dass Du ein GV bist.
H.Stummeyer
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#35

13.07.2011, 13:32

Sicherlich macht immer der Ton die Musik. Und ein GV sollte am Telefon eigentlich nie pampig werden, auch wenn es der andere Teilnehmer ist.
Man sieht ja, wo das hinführt ;-)
Goldlöckchen

#36

13.07.2011, 13:35

Schön gesagt.
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Kasimir1603
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#37

13.07.2011, 13:42

Das ist jetzt nicht Euer Ernst, dass man sich hier wahrlich und wahrhaftig darüber aufregt, dass der Mandant nicht nur eine Teilforderung, sondern nein sogar die Gesamtforderung + bis dato angefallener Kosten und Zinsen erhalten hat? Hat die Kanzlei so wenig Aufträge, dass man sich ernsthaft darüber echauffiert?

Is doch völlig schnuppe, ob der Schuldner aus eigenem Antrieb freiwillig gezahlt hat oder eben aus Schiss vor der Abgabe der ev. Fakt ist, er hat bezahlt und damit sollte gut sein. Akte weglegen und fertisch :roll:
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Goldlöckchen

#38

13.07.2011, 13:45

Für manche Kanzleien sind EUR 100,00 viel Geld.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#39

13.07.2011, 13:47

Für 100,-- € bück ich mich auf der Straße sicherlich auch, aber deswegen so einen Aufriss, das kann ich auch nicht verstehen. Der Mandant hat sein Geld, der RA. hat sein Geld, was gibts jetzt da noch zu holen? Geldschneiderei ist das, mehr nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#40

13.07.2011, 13:49

@LuzZi

Dein Artikel spricht mir aus der Seele!
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