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GV zieht Komplettforderung ein, Auftrag war Teilbetrag
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Der Schuldner hat nicht freiwillig gezahlt! Der Schuldner wurde von dem GV zur Abgabe der eV geladen, wegen der Gesamtforderung! Hier ist von einer freiwilligen Zahlung gar keine Rede, sondern von einem Fehler des GV. ![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
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- Adora Belle
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Die Anwaltsgebühren sind doch Kosten, die der Gläubiger aufwenden muß. Wenn er sie nicht aufwenden muß, hat er keinen Schaden.
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Aber hätte der GV den Schuldner nicht auch zur EV geladen wegen der Teilforderung? Wenn nein, beweis das mal. Lag die Teil-ZV-Forderung unter 1.500,00 €?
Und das alles verursacht meiner Meinung nach noch immer keinen Schaden bei dem Gläubiger, der ist in absolut keiner Weise benachteiligt - und auch sonst niemand.
Und das alles verursacht meiner Meinung nach noch immer keinen Schaden bei dem Gläubiger, der ist in absolut keiner Weise benachteiligt - und auch sonst niemand.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Das kann man vielleicht subjektiv so empfinden. Aber Ihr meint doch nicht ernsthaft, daß der RA einen SE-Anspruch gegen wen auch immer (Schuldner oder GV) hat, weil ihm wegen früher Zahlung des Schuldners Gebühren entgehen, die er sonst evtl verdient hätte?
- Soenny
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Außerdem könnte man jetzt glatt auf die Idee kommen, ihr hättet nur deshalb eine Teilforderung vollstreckt, um dann wegen der Gebühren weitervollstrecken zu können
Wenn der Schuldner nur die Teilforderung an den GV gezahlt hätte inkl. der Kosten pp. und wäre dann hingegangen und hätte den Rest direkt an euren Mandanten gezahlt, hättet ihr auch keine weiteren Gebühren bekommen.
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Wenn der Schuldner nur die Teilforderung an den GV gezahlt hätte inkl. der Kosten pp. und wäre dann hingegangen und hätte den Rest direkt an euren Mandanten gezahlt, hättet ihr auch keine weiteren Gebühren bekommen.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Genau darum gehts der Threadstarterin. Ob der RA mehr verdienen hätte können.
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Klar. Hätte man immer. Wenn das dann anders kommt, ḱann man es aber nur selten jemand anderem anhängen. That's life.
Und selbstverständlich macht sich nicht der GV Schadenersatzpflichtig. Maximal das Land, bei welchem er Beamter ist. Und es ist ja niemanden ein Schaden entstanden. Hätte der Schuldner die Restsumme nach der Vollstreckung gleich an euch gezahlt, hätte es auch keine Gebühren gegeben. Nicht mal die für einen Ratenzahlungsvergleich. ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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