Kosten Abschrift aus Vermögensverzeichnis

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Zeugin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 17.06.2007, 00:38

#11

13.07.2011, 12:01

Hallo zusammen.
Danke für die Beiträge! :thx
An Pepples: hatte es ausgelassen, zu schreiben, dass wir Abschrift bekommen haben. Sorry! Für die Übersendung hat das Gericht 15 € in Rechnung gestellt.
Bis jetzt hat es bei mir immer geklappt, eine Abschrift auch ohne Titel zu bekommen. Schreiben immer folgendes:
"wir zeigen an, dass wir ... anwaltlich vertreten. Unsere Mandantschaft hat eine Forderung gegenüber ... in Höhe von .......EUR nebst Kosten und Zinsen. Um die eventuell noch entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten bzw. um zu entscheiden, welche weiteren Maßnahmen wir gegen den Schuldner einleiten, bitten wir um Auskunft, ob der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Gegebenenfalls bitten wir um Übersendung einer Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis. Es handelt sich um folgende Personen: …
Die Kosten für die Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses bitten wir, uns in Rechnung zu stellen."
Ich habe gelernt, manchmal auf Dummfang zu gehen z. B. beim PfüB: ich rufe immer vorher bei den Banken an und versuch auf Mitleid zu machen, dass unser Mandant selber wenig Geld hat, ich auch gar nicht wissen will, ob viel Geld auf Konto ist, ich aber gern wissen will, ob es sich lohnt. Es klappt nicht immer, aber bei den Männern hab ich oft Erfolg. :wink:
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